Die Ehrenordnung
Ehrenordnung der St. Andreas Schützenbruderschaft
Velmede-Bestwig e.V. 1826
Nach § 3 Abs. 1 der Vereinssatzung besteht die Schützenbruderschaft aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
Personen, auch Nichtmitglieder, die sich um die Schützenbruderschaft außergewöhnliche Verdienste erworben haben, können gemäß § 3 Abs. 6 der Vereinssatzung von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die nachfolgende Ehrenordnung soll den Entscheidungsrahmen für die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft vorgeben:
§ 1
Ernennung zum Ehrenmitglied
- Mitglieder, die außerordentliche Verdienste um die St. Andreas Schützenbruderschaft erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes oder durch Antrag der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.
- Außerordentliche Verdienste können u.a. sein:
- überdurchschnittlich lange Vorstandstätigkeit in verantwortlicher Position der Schützenbruderschaft, welche auch durch den
Sauerländer Schützenbund mit dem „Orden für hervorragende Verdienste um das Schützenwesen“ ausgezeichnet wurde. - Jahrzehntelange Unterstützung der Schützenbruderschaft als Mitglied außerhalb des Vorstandes, zur Unterhaltung der
Schützenhalle oder sonstiger Einrichtungen der Bruderschaft (Zugplätze etc.). - Sonstige außerordentliche Unterstützung der Schützenbruderschaft in Wort und Bild zur Darstellung des Vereins aus der Vergangenheit über die Gegenwart hin zur Zukunftsausrichtung.
- überdurchschnittlich lange Vorstandstätigkeit in verantwortlicher Position der Schützenbruderschaft, welche auch durch den
- Die Ernennung ist nur nach vorheriger Zustimmung des zu Ehrenden möglich
mit einem Beschluss der Mitgliederversammlung lt. § 3 Abs. 6 der
Vereinssatzung. - Die Ehrenmitgliedschaft soll eine besondere Ehrung bleiben und gilt auf Lebenszeit.
- Mit der Ehrenmitgliedschaft sind keine finanziellen Vergünstigungen verbunden.
- Förmliche Auszeichnung für das Ehrenmitglied ist die Aushändigung einer Ehrenurkunde.
§ 2
Mitgliederkartei
- Nach Ernennung zum Ehrenmitglied ist in der Mitgliederkartei der entsprechende Hinweis aufzunehmen.
§ 3
Inkrafttreten
Die Ehrenordnung wurde am 07.05.2023 von der Mitgliederversammlung der St. Andreas Schützenbruderschaft Velmede-Bestwig e.V. 1826 beschlossen und tritt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in Kraft.