„Die Schützen- und Gildenherrlichkeit sank um die Wende des 19. Jahrhunderts dahin. Eine 600jährige Glanzzeit der Schützengilden und Bruderschaften ging unter den Auswirkungen der Französischen Revolution zu Bruch. Das öffentliche Auftreten wurde ihnen verwehrt. Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts kamen sie langsam wieder auf. Jedoch vielfach mit einem neuen Geist und einer neuen Zielsetzung. Es schien zunächst nach den napoleonischen Wirren, als ob unter dem Absolutismus der großen und kleinen Monarchen ein frischer froher Schützengeist nicht mehr aufkommen könnte. Die Fürsten hatten ihre Heere. Preußen gab den militärischen Ton an. Die Schützenorganisationen spielten keine öffentliche Rolle mehr. Was man ihnen als Sport zubilligte, war sehr kümmerlich. Die Feste waren seicht. Die gesellschaftlichen Formen entbehrten der Volkstümlichkeit. Die politischen Zustände waren in mancher Hinsicht unerfreulich und verworren. Die einen ersehnten ein Groß-Deutschland, die anderen betrieben die Vorherrschaft Preußens. Eine dumpfe Stimmung lag über dem Volke, das nicht wusste, wie es sich der absolutistischen Herrschaft erwehren sollte“, beschrieb Gottfried Römmlinghoven die Stimmung unter den noch wenigen Schützenvereinigungen nach Ende der napoleonischen Kriege. Erst durch die Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress bekamen die Schützenbruderschaften und –vereine in West- und Norddeutschland durch die Enttäuschung und Verbitterung, die die Restauration nach den Freiheitskriegen mit sich führte, neue Impulse. Es war zum einen der seit den Befreiungskriegen überkommene Patriotismus, das Anknüpfen an vaterländische Sitten und Gebräuche, zum anderen eine sich herausbildende neue Frömmigkeit nach der Säkularisation, die zur Wiederbelebung des Schützenwesens führte. Ab 1816 fasste es auch in den Städten und Dörfern Westfalens wieder Fuß und es kam vielerorts zu Wiederbelebungen oder Neugründungen von Schützengemeinschaften.
Das vormals geistliche kurkölnische Sauerland war dem protestantischen Staat Preußen angeschlossen worden, durch die päpstliche Bulle „De sallutis Animarum“ aus dem Jahr 1821, kam es zur Abspaltung des Sauerlandes und des Hellwegs vom Erzbistum Köln und die Eingliederung in das Erzbistum Paderborn. Für das neu gefasste Bistum Paderborn änderte sich fast alles. So hatte das ehemalige Fürstbistum bei seiner Auflösung 1802/03 knapp 100000 Einwohner gehabt, die fast alle katholisch waren. Jetzt betrug die Einwohnerzahl 1,9 Millionen, unter denen die rund 430000 Katholiken nur noch eine Minderheit bildeten. Allein das ehemalige Hochstift Paderborn, das ehemals kurkölnische Sauerland und das Eichsfeld waren mehrheitlich katholisch.
Die überwiegende Mehrzahl der nach 1815 entstehenden Schützenvereine organisierten sich nach vereinsrechtlichen Grundsätzen und besaßen in den von den Mitgliedern beschlossenen und behördlich genehmigten Statuten eine verbindliche Grundlage für die Gestaltung des Vereinslebens. Die Pflege des heimischen Brauchtums, der Kameradschaft und bürgerlicher Geselligkeit, ab Mitte des 19. Jahrhunderts dann auch die des Schießsports, wurden als Vereinsziele statuiert. An die Stelle von Religion, Sitte und kirchlichem Brauchtum traten Bürgersinn etwa altpreußischer Prägung und die Königstreue. Hinzu kam um 1850 der Schießsportgedanke. Die Schützenbruderschaften wurden zu Bürgerschützen-gesellschaften und Schießvereinen. Der edle Begriff des Bruderseins ging verloren. Der bürgerliche Gedanke flacher und vergnügungssüchtiger Geselligkeit trat an seine Stelle. Mit der deftigen Volkstümlichkeit war es zu Ende. Die hohe Achtung vor den Schützenidealen Glaube, Sitte und Heimat verblasste mehr und mehr. Wenn auch gerade in den urkatholischen Gegenden der christliche Glaube in alle Lebensbereiche der Menschen hinein wirkte, beschränkten sich kirchliche Bindungen der neu gegründeten Schützengemeinschaften zumeist auf tradierte Glaubens-vollzüge wie den Gottesdienstbesuch beim alljährlichen Schützenfest oder die Teilnahme an Prozessionen. Sie verstanden sich nunmehr als bürgerliche, nicht als katholische Vereine. Viele der in dieser Zeit gegründeten Schützengesellschaften leiteten das Wort „Schütze“ nicht mehr vom mittelalterlichen Schutzgedanken ab, sondern vom sportlichen Vergleich beim Schießen.
Dass sich die Wiederbelebung des Schützenwesens im Sauerland, anders als im Rheinland, nur schrittweise und zeitverzögert erst in den 1820er Jahren vollzog, lag einerseits an den ärmlichen Lebensverhältnissen, zum andern an den politischen Verstrickungen. Nach den napoleonischen Kriegen und den Jahren der Ausbeutung durch Hessen – Darmstadt herrschte in weiten Teilen Westfalens bittere Not. Der Wechsel von Hessen-Darmstadt an Preußen zögerte sich hinaus und vollzog sich unter dem Beifall der Bevölkerung erst 1816. Zudem behielt Preußen nach der Übernahme noch bis 1818 die alte hessische Verfassung, nach der Schützen-bruderschaften und –vereine strikt verboten waren. Erst nach und nach wurden erste Schützenvereine gegründet und erste Schützenfest gefeiert. Für das Vogelschießen musste ab 1816 durch einen Erlass der preußischen Regierung eine ausdrückliche Genehmigung durch den Bürgermeister der Stadt oder Gemeinde erteilt werden. Die Königliche Regierung in Arnsberg erließ am 15. Februar 1817 eine Verordnung des westfälischen Oberpräsidenten von Vincke über den „Gebrauch der Schießgewehre, besonders beim Scheiben- und Vogelschießen“. So hatte es unter der Aufsicht „dreier Vorsteher stattzufinden, welche gelernte Jäger oder anerkannt geübte Schützen waren oder als Soldaten oder Landwehrmänner die Behandlung des Gewehrs gründlich gelernt hatten.“
In den zurückliegenden Notzeiten war die Bevölkerung nahe zusammengerückt, gegenseitige Unterstützung galt innerhalb der Nachbarschaft und Dorfgemeinschaft als selbstverständlich. Aus diesem Gemeinschaftsgefühl keimte im Frühjahr 1826 in Velmede der Wunsch, nach langen Jahren der Entbehrung wieder gemeinsam „Eintracht und Frohsinn“ bei einem harmonisch gefeierten Fest zu erleben. Das gesamte Dorf sollte sich in einem Schützenverein mit dem Ziel der Pflege bürgerlicher Geselligkeit und des Vogelschießens zusammenschließen.
Velmede 1826
Velmede zählte 380 Einwohner, die in 47 Häusern wohnten, als sich nach Vorgesprächen im Haus Hengsbach-Deiken an der Oststraße am 17. Juni 1826 im Gasthof Mütherig-Petz an der alten Kirche 63 Männer und 38 Frauen trafen, um die „Schützen-Gesellschaft zu Velmede“ zu gründen. Dabei handelte es sich keineswegs um eine Neugründung, wie fast 200 Jahre lang angenommen wurde, es war an diesem Abend vielmehr die Wiederbelebung einer über 300-jährigen Schützengeschichte mit spätmittelalterlicher Tradition, denn Velmeder Bauern waren spätestens seit 1473 als ländliche „scütten“ Schützenbrüder. Über die Organisationsform der Velmeder Schützen vor 1800 ist heute nichts mehr bekannt, Informationen hierüber gingen in den Nachwirren des Napoleonischen Krieges verloren. Wenn auch das alte Velmeder Schützenwesen in diesen Krisenjahren unterging, die neu gegründete Schützengesellschaft orientierte sich an der spätmittelalterlichen Schützentradition als einem festen Teil der heimischen Dorfgeschichte. An diesem 17. Juni 1826 entstand also ein neuer Schützenverein auf Vereinsbasis nach tradiertem Vorbild. Die Obrigkeit stand diesem Zusammenschluss wohlwollend gegenüber. Der Oberpräsident von Westfalen, Freiherr Friedrich Ludwig von Vincke, hatte verfügt, „daß die alte löbliche und unter Beobachtung dieser Vorschriften unschädliche Übung des Scheiben- und Vogelschießens überall, wo solche früher stattgefunden hat, wieder auflebe, und wo solche noch nicht war, neu eingeführt, auch solche Tage dazu gewählt werden, welche die Erinnerung eines denkwürdigen, dem Orte, dem Lande oder dem Staate theuren Ereignisses heiligt.“
Die Gründungsmitglieder durchbrachen allerdings bewusst Jahrhunderte alte Strukturen, nach denen bis zur Säkularisation nur freie Bauern mit katholischer Konfession Schützenbruder werden konnten. Frauen waren in den Schützenvereinigungen nicht zugelassen. Mit der Schützengesellschaft zu Velmede 1826 sollte nun ein Verein entstehen, der sich unabhängig von Stand und Geburt Männern und Frauen gleichermaßen öffnete. Auf dieser Basis gaben sie sich noch am gleichen Abend ein Statut. Dieses von den Deputierten Reding und Fröhling, sowie dem Nuttlarer Schultheiß Nausester, der seit 1814 einer der 2 Hauptmänner der Landwehr im Kirchsiel war, unterzeichnete Dokument, wurde am 21. Juni von Landrat Pilgrim in Meschede genehmigt. Die Statuten besaßen Rechtskraft, die Schützen-Gesellschaft in Velmede war gegründet.
Landrat PilgrimSchultheiß Konrad Heinrich Nausester
Statuten für die Schützengesellschaft in Velmede 1826.
1. Auf Peter und Paul und den darauffolgenden Tag und nächstfolgenden Sonntag wird allhier zu Velmede das Vogelschießen gehalten. 2. Den Zweiten Tag Peter und Paul findet Musik und Tanz statt, den folgenden Tag wird der Vogel abgeschossen, und am nächsten Sonntag wird das Gelag gemacht und dabei Musik und Tanz gehalten.3. Bei dem Vogelschießen selbst wird kein Bier noch sonst ein Getränk gereicht; es darf auch durch fremde Marquetenter oder andere einheimische Leute kein Getränk dabei geschenkt werden.4. Sobald der Vogel abgeschossen ist, zieht die Schützengesellschaft geschenkt werden. Nach Anordnung ihrer Vorgesetzten mit Musik in das Haus, wo der Tanz der Schützengesellschaft stattfindet 5. Es darf kein Branntwein noch sonst ein hitziges Getränk, sondern bloß Bier bei dieser Lustbarkeit getrunken werden. 6. Dieser Tanz und diese Lustbarkeit ist jedes Mal zu Ende, sobald ein Licht zu Beleuchtung nötig, oder sobald die Sonne untergeht.7. Der König und vier Richtmänner haben dabei das Kommando und können im Fall Unordnung eintreten würde, auf der Stelle die Lustbarkeit aufheben, und es muß auf den Trommelschlag ihnen pünktlich Folgegeleistet werden. 8. Ein jeder Betrunkene wird auf der Stelle aus der Gesellschaft gewiesen, und die Vorgesetzten haben das Recht, einen solchen, wenn er sich widersetzen sollte, auf die Wache zu transportieren, auch allenfalls in eine Geldbuße von 10 Silbergroschen zu verurteilen und zu bestrafen, auch ihn, wenn er nicht durch Ermahnung zur Ordnung gebracht werden kann, als Mitglied der Gesellschaft auszuschließen, und kann erst nach drei Jahren, wenn er sich gebessert hat, als Schützenbruder wieder aufgenommen werden.9. Ein jedes als Schützenbruder aufgenommene Mitglied muß sich zur christlichen Religion bekennen, ein anderer kann nicht ins Schützenbuch eingetragen werden; jedoch kann ihm von den Vorgesetzten erlaubt werden, an der Lustbarkeit und am Schießen teilzunehmen. Sollte er aber den Vogel abschießen, so muß er auf das Recht als König Verzicht leisten, und an einen anderen hiesigen einwohnenden Schützenbruder solches gleich übertragen. 10. Derjenige hiesige Schützenbruder, der den Vogel abschießt oder dem solcher von einem Fremden abgetreten wird, ist König und frei von allen Kommunal-Diensten, z.B. Kommunalfuhren, Wegemachen, Botengängen, Krüppelfuhren. Hingegen bleiben alle Fuhren zum Militär-Dienst, alle Abgaben zu der Kommunal-Umlage hiervon ausgeschlossen und kann in dem Jahre, wo er König ist, nicht zum Deputierten oder Bauernrichter gewählt werden. Auch zahlt der König nichts zum Gelage, sondern wird von der Gesellschaft freigehalten 11. Demjenigen, welcher König wird, bleibt es überlassen, für die Vorteile, so ihm zufließen, den Vorgesetzten an dem Abende, an welchem der Vogel abgeschossen worden ist, eine Kleinigkeit zum Besten zu geben, doch soll dieses gar nicht als Schuldigkeit gefordert werden können, es versteht sich aber, daß nur derjenige hier verstanden wird, der König wird, und nicht der Fremde, der den Vogel abschießt. 12. Die Vorgesetzten machen sich verbindlich, sämtliche in den Statuten enthaltenen Punkte genau zu beobachten, aus allen Kräften die gute Ordnung zu erhalten und allen Streit abzuwenden. Im Fall aber einer dieser Vorgesetzten seine Pflicht nicht erfüllen sollte, so kann dieser in Zukunft nicht als Vorstand erwählt noch bestätigt werden und bleibt auf 10 Jahre davon ausgeschlossen. 13. Am ersten Tage, wo die Lustbarkeit beginnt, wird der König und die zwei Fähnriche durch die dazu bestellten Schützen aus den Junggesellen mit Musik abgeholt, ebenfalls auch den zweiten Tag; und jedes Mal nach beendigter Lustbarkeit mit Musik nach Hause begleitet. An dem letzten Tage werden sie nicht abgeholt, aber am Schluß wieder nach Hause begleitet.14. Zu der Lustbarkeit werden nur die zur Familie gehörigen Einwohner zugelassen; Kinder, die noch zur Schule gehen, sind davon gänzlich ausgeschlossen. 15. In dem Tanz-Zimmer hat das männliche und weibliche Geschlecht ihre besonderen Bänke. Wer von dieser Regel abweicht, ist für jeden Übertretungsfall mit 10 Silbergroschen zu bestrafen.16. Knechte und Mägde aus fremden Ortschaften, so hier dienen, sind durchaus nicht zugelassen.17. Sämtliche Kosten für Musik, Bier, für Verfertigung des Vogels, Anzug des Gecks, Schmiedearbeit, Aufrichtung der Stange etc. wird in Rechnung gebracht, und auf die Köpfe der Gesellschaft ohne Unterschied des Geschlechtes repartirt und muß gleich am letzten Tage, sobald die Trommel gerührt wird, an die Vorsteher bezahlt werden, worüber dieser Quittung erteilt. 18. Die Vorsteher haben einen ordentlichen Zapfer zum Bier anzustellen, damit hier keine Verschwendung und Unordnung stattfinden kann. 19. Die Richtmänner haben für das Bier, Musik, Aufstellung des Vogels und Ankleidung des Gecks etc. etc. zu sorgen; ehe sie aber den Akkord abschließen, haben sie sich mit dem König zu beratschlagen und dessen Genehmigung einzuholen. 20. Ein jedes Gewehr, bevor es zum Vogelschießen gebraucht werden darf, hat der Vorstand zu untersuchen, ob tauglich; im entgegen-gesetzten Falle aber, das Gewehr zu verwerfen und zu verbieten, daß daraus nicht geschossen wird. 21. Das Schießen selbst geschieht nach Nummern, die der Geck jedesmal ausruft. Schießt jemand zwischen der Zeit, der nicht aufgerufen wird, so wird er mit 15 Silbergroschen bestraft, und wenn er sich nicht der Ordnung fügt, aus der Gesellschaft ausgestoßen.22. Wer einer entehrenden Strafe sich zu Schulden hat kommen lassen und unter polizeilicher Aufsicht steht, kann nicht in diese Schützengesellschaft aufgenommen werden.23. Den Platz, wo der Vogel aufgerichtet werden soll, gibt die Gemeinde oberhalb dem Mühlen-Graben unentgeltlich her. Dieser Platz liegt in gehöriger Entfernung von dem Ort, so daß kein Unglück zu befürchten ist. 24. Das Buch, in das die Statuten eingetragen werden, werden auch zugleich die Mitglieder der Gesellschaft eingeschrieben, welches dem König zur Aufbewahrung anvertraut wird.25. Den Fleck, an welchem von besonders dazu bestellten Leuten die Gewehre geladen werden, haben die Vorgesetzten auszuweisen, auch genau darauf zu sehen, daß nicht zwischen den Zuschauern und Schützen geschossen wird. Um diese Ordnung zu erhalten, muß den Schützen und so auch den Zuschauern ein besonderer Fleck angewiesen werden. Ein jeder, der sich dieser Ordnung nicht fügt, wird mit 10 Silbergroschen bestraft. 26. Der König, oder dessen Stellvertreter notiert diejenigen, so gegen die Ordnung handeln, setzt die Strafe mit Zuziehung des übrigen Vorstandes an und liefert die eingegangenen Strafgelder an den hiesiegen Armenrechner ab. Die meisten Stimmen der Vorgesetzten entscheiden bei der Bestrafung jeden Falles.27. Den Tag soll für die Schützen-Gesellschaft eine heilige Messe gelesen und aus der Gesellschaftskasse bezahlt werden.28. Ehe und bevor ein Mitglied in die Gesellschaft aufgenommen wird, sollen ihm die Statuten zur Einsicht vorgelegt werden. 29. Es werden zwei Unteroffiziere ledigen Standes aus der Gesellschaft gewählt; diese haben die Wache zu befragen und müssen auf gute Ordnung sehen, daß kein fremder Zulauf stattfindet und dürfen niemand zulassen, der nicht ein Billet vom König unterschrieben vorzeigen kann. Auch müssen diese auf Befehl des Königs denjenigen, der sich ungebührlich benimmt, aus der Gesellschaft abführen oder auch erforderlichenfalls in Arrest bringen.30. Damit beim Tanz aller Streit beseitigt wird, so haben die Vorgesetzten die Tanzordnung zu entwerfen und anzuheften; wer dagegen eigenmächtig handelt oder handeln will, wird aus der Gesellschaft gewiesen. 31. Wird für diesmal ein Circuiar zur Einladung der Mitglieder erlassen, und durch den Geck zur Unterschrift präsentiert. Nachdem diese unterschrieben, werden sie eingeladen, in einem bestimmten Hause zu erscheinen und wählen die Vorgesetzten. In der Zukunft aber werden diese den Sonntag vor Peter und Paul in der Behausung des Schützenkönigs gewählt. 32. Das erste Jahr werden 4 Richtmänner, 2 Fähnriche, 1 Geck gewählt. Das folgende Jahr gehen 2 Richtmänner ab; die abtreten, bestimmt das Los, alsdann bleiben nur 2 Richtmänner, davon alle Jahre einer abtritt, und einer neu gewählt wird. Ein Fähnrich muß ebenfalls jährlich sowie der Geck neu gewählt werden; es sei denn, daß dieses Personal von der Gesellschaft durch Mehrheit der Stimmen bestätigt wird.Daß diese vom Schultheiß Nausester abgefaßten Statuten uns deutlich vorgelesen und in allen Punkten von uns als Bevollmächtigten von der sich nun bildenden Schützengesellschaft genehmigt sind, beglaubigen durch eigenhändige Unterschrift:
Velmede, 17. Juni 1826 gez.: Deputierte – Reding gez.: Deputierte – Fröhling Der Schultheiß gez.: Nausester
Vorstehende Statuten werden hiermit genehmigt: Meschede, 21. Juni 1826 Der Landrat gez.: Pilgrim
Während der Gründungsversammlung wurde der Dorfschmied Michael Fröhling (Schlötz) zum ersten König der Schützengesellschaft gewählt. Den Vorstand bildeten Johann Kohle, Michael Hengsbach und Adolph Hücker als Richtmänner. Diese waren der erste Vorsitzende und zwei Beisitzer. Fähnrich wurde Joseph Meschede aus Halbeswig, Franz Sauerwald wählte die Versammlung zum Corporal, Michael Hengsbach jun. zum 2. Corporal, Konrad Meschede zum Junggesellenfähnrich, Franz Liese wurde Geck und Heinrich Vogel der Tambour. Mit der Rechnungs- und Schriftführung beauftragte die Versammlung den Dorflehrer Laurenz Schulte.
In seiner 1958 erschienenen Dorf-Chronik berichtet F. J. Kohle über den Gründungsabend: „Velmede erhielt 1826 seinen Schützenverein. Patron war St. Sebastian. Die Männerfahne zeigte St. Petrus, die Jünglingsfahne St. Hubertus im Bilde. Beide Fahnen waren kirchlich geweiht. Mitglied mußte jedes männliche Gemeindemitglied werden, sobald es das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Trat der Jüngling dann nicht ein, konnte er an den Veranstaltungen des Vereins nicht teilnehmen.“ Es ist zu vermuten, dass sich F. J. Kohle bei seiner Recherche auf mündliches Überlieferungsgut gestützt hat, denn belegbar sind diese Erinnerungen an den 17. Juni 1826 heute nicht mehr. Weder im Statut noch im „Schützenbuch der Schützengesellschaft in Velmede“ finden sich Hinweise auf die kirchliche Weihe der Fahnen. Identitätsstiftend und öffentlichkeitswirksam zugleich begann aber gerade in dieser patriotischen Zeit das „Leben“ einer Vereinsfahne überall mit ihrem „Geburtsfest“, der Fahnenweihe. Über diesen besonderen Feiertag wurde dann in Festschriften und Vereinschroniken ausführlich berichtet. Üblicherweise wurde bei diesem Fest die Fahne als kostbarstes Requisit des Vereins gemeinschaftlich zur Kirche geleitet. Nach der kirchlichen Weihe selbst schlossen sich Festmahlzeiten, öffentliche Umzüge und Geselligkeiten an. Sowohl die Wahl des Schutzheiligen Sankt Sebastian als auch ein so feierliches Ereignis wie die Fahnenweihe wären zweifelsfrei im Protokollbuch der Schützengesellschaft oder im Kirchenbuch der St. Andreas Gemeinde erwähnt worden. Doch weder hier noch da findet eine Fahnenweihe um 1826 Erwähnung. Wenn die Bevölkerung auch im Alltag eine enge Bindung zu Glauben und Kirche hatte, gründeten die Velmeder am 17. Juni 1826 zuerst einmal einen weltlichen Verein, quasi ein Organisationskomitee, das einzig auf die Durchführung eines alljährlichen Vogelschießens und eines „Gelages“, das war ein Festmahl, zielte. Deutlich dokumentiert dies das Gründungsstatut. Auch die gewählte Vereinsform einer „Gesellschaft“ weist darauf hin, dass an diesem Abend ein rein weltlicher Verein gegründet wurde.
Die Gründungsmitglieder der Schützengesellschaft zu Velmede 1826
Vorstand 1826
Richtmann (1. Vorsitzender): Johann Kohle
Zwei Richtmänner (Beisitzer): Michael Hengsbach und Adolph Hücker
Fähnrich: Joseph Meschede aus Halbeswig
1. Corporal: Franz Sauerwald
2. Corporal: Michael Hengsbach jun.
Junggesellenfähnrich: Konrad Meschede
Geck: Franz Liese
Tambour: Heinrich Vogel beauftragte die Versammlung den Dorflehrer
Rechnungs- und Schriftführung: Laurenz Schulte
König: Michael Fröhling (Schlötz)
Rekonstruktion der JunggesellenfahneRekonstruktion der Petrusfahne
Zwar nahm an diesem Juniabend 1826 der damalige Vikar Kanonikus Hillenkamp an der Gründungsversammlung teil, seine Wahl zum Präses oder die Berufung des Ortspfarrers Aemilianus Eiffler in dieses Amt wird in der Vereinschronik nicht erwähnt. Auch die Eintrittsverpflichtung aller Männer ab 18 Jahren ist weder in den Statuten noch im „Schützenbuch“ vermerkt. Mitglied war, wer sich in die jährlich neu ausgelegte „Gelageliste“ eintrug und seinen Beitrag bezahlte. Jeder Erwachsene konnte, musste aber nicht Mitglied sein.
In die Liste der Gründer der Schützengesellschaft trugen sich 63 Männer und 38 Frauen, dies waren Ehefrauen von Schützenbrüdern und Witwen, ein. 23 Schützen gehörten der Junggesellenkompanie an. Unter den Gründungsmitgliedern finden sich auch 10 Schützenbrüder und 8 Schützenschwestern aus den umliegenden Dörfern. Bis zur Gründung eigener Schützenvereine in ihren Ortschaften waren Mitglieder aus Bestwig, Ostwig, Nuttlar, Bigge, Gevlinghausen, Grimmlinghausen, Eversberg, Warstein und Föckinghausen, aus Meschede, und Ramsbeck in der Velmeder Schützengesellschaft willkommen. Ausgeschlossen waren allerdings Knechte und Mägde aus fremden Ortschaften. Auch wenn im Statut unter Paragraphen 8 ausdrücklich verankert wurde, dass nur Personen, die sich zur christlichen Religion bekennen, Mitglied werden konnten, schlossen sich ab 1835 auch jüdische Einwohner wie der Kaufmann Marcus Bachmann und seine Frau Rosa der Schützengesellschaft an. Standesunterschiede gab es nicht. Neben dem Bürgermeister, dem Rendanten und Gutsbesitzer marschierten Oekonomen, Landmänner, Schäfer, Ackerknechte, Polizeidiener und Wegewärter, Handelsmänner, „Schenkwirthe“, Tagelöhner, und Handwerker wie Bäcker, Müller, Schreiner, Schmiede, Schlosser, Kalkbrenner, Zimmerer, Schuster, Lohgärber, Leinenweber, Sattler, Stellmacher oder Maurer. Nur Knechte und Mägde der ortsansässigen Bauern fehlten. Dies lag nicht allein an ihrer beruflichen und sozialen Stellung. 1826 bestand der Gesindelohn noch nicht komplett aus Bargeld. Es war ein „übler Gebrauch“, so Johann Nepomuk Schwerz in seinen „Beschreibungen der Landwirtschaft in Westfalen“ aus dem Jahr 1836, dass ein Knecht für den eigenen Bedarf einen Scheffel Gerste und einen Scheffel Roggen aussäte und daraus die geerntete Menge statt baren Lohns erhielt. Ferner war es üblich, als Bezahlung für seine geleisteten Dienste zudem zwei Paar Schuhe, zwei Hemden, zwei Kittel und zwei Hosen zu geben. Das „Zeug“ war vom Bauern kostenlos zu waschen und zu flicken. Mägde erhielten neben zwei Paar Schuhen zehn Ellen feines und zehn Ellen grobes Leinen. Außerdem musste ihnen bis zu einem Scheffel Leinsamen mit gesät werden. Diese aus früheren Zeiten stammenden Gewohnheiten ließen sich bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts nur schwer abschaffen. So verfügten die meisten Knechte und Mägde in Velmede nicht über die nötigen Barmittel, den Gelagebeitrag für das Schützenfest zu bezahlen.
Dem am 17. Juni gewählten Vorstand blieb nicht viel Zeit, das erste „Schützen-Gelage“, also das Schützenfest, zu planen. Bereits am 29. Juni 1826, auf Peter und Paul, feierte die Schützengesellschaft Velmede ihr Gründungsschützenfest bei Michael Hengsbach (Deiken) an der Oststraße im eilig auf der Deele eingerichteten Tanzzimmer. Für die Bereitstellung seiner Räumlichkeiten erhielt er 5 Thaler als Miete. Schmiedemeister Michael Fröhling fertigte das Eisengestell für die Vogelstange, die in einem ehemaligen Schiefersteinbruch auf dem Weg zur Hammecke auf Höhe des heutigen Hauses Bücker aufgestellt wurde. Im Volksmund hieß dieser Platz bis in die 90-er Jahre des 20. Jahrhunderts „Bückers Halle“.
1829 wurde dieser Schießstand in der Nacht zum Fest Peter und Paul mutwillig zerstört. Die Vogelstange wurde mit kräftigen Axt-hieben in mehrere Teile zerschlagen und die Eisenhalterung für die Vogelstange gestohlen. Ab sofort gehörte es zu den Aufgaben des Gemeinde-försters Conradi und seines Helfers Kaspar Meier, während der Schützenfesttage Stange und Schützenvogel zu bewachen. Hierfür lobte die Schützengesellschaft je 16 Groschen für Brandwein und die kostenlose Teilnahme am Gelage aus. Die Bewachung des aufgesetzten Schützenadlers blieb bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts Schützentradition.
Josef Wiese kaufte für das erste Schützenfest eine Vogelstange auf Gut Laer für 3 Taler und sorgte für den Transport nach Velmede. Als Festmusik konnten Josef und Arnold Spanke aus Meschede, Theodor Hester aus Helmringhausen, Theodor Fröhling aus Eversberg und der Velmeder Musiker Hermann Sommer engagiert werden. Die Trommeln bei den Umzügen schlugen Hermann Sommer und der Tambour Heinrich Vogel, die Flöte spielte Theodor Fröhling. Für ihre Tamboure kaufte die Schützengesellschaft 2 Trommeln und die dazu gehörigen Schlägel. Der Zimmermann Herman Hücker baute einen Schützenvogel, Franz Burmann schmückte den Tanzsaal mit frischem Eichen- und Birkengrün. Kanonen für das Böllern wurden aus Eversberg geliehen. Bei Marius Neuhof in Meschede waren für 22 Taler eine neue Fahne, sowie Seide und Borten zur Reparatur der Junggesellenfahne, sowie vier Schärpen bestellt worden. Die in der Jahresrechnung von 1827 aufgeführten Kosten von 2,5 Talern für die notwendige Fahnen-restaurierung lassen darauf schließen, dass es sich bei der Fahne der Junggesellen um eine bereits vor den Napoleonischen Kriegen genutzte Schützenfahne handelte. Um alle Kosten für die nötigen Neuanschaffungen decken zu können, hatten sich während der Gründungsversammlung einige Schützenschwestern und Schützenbrüder in eine Spendenliste eingetragen.
Vom Alkohol und dem Missbrauch geistiger Getränke
Besonders geregelt waren bereits für das erste Schützenfest der Verzehr von Alkohol und der Missbrauch geistiger Getränke:
Als Schultheiß Nausester, Velmedes Ortsvorseher, und die Deputierten Reding und Fröhling das Gründungsstatut der „Schützengesellschaft zu Velmede 1826“ formulierten, lenkten sie das Augenmerk – den moralischen Vorstellungen dieser Zeit folgend – auf das harmonische Miteinander der Schützen in Eintracht und Frohsinn, sowie den Umgang mit alkoholischen Getränken während der Schützenfest-feierlichkeiten. So heißt es gleich zu Beginn im § 3:
„Bei dem Vogelschießen selbst wird kein Bier noch sonst ein Getränk gereicht; es darf auch durch fremde Marquetenter oder andere einheimische Leute kein Getränk dabei geschenkt werden.“
Wurde hier einerseits den strengen preußischen Sicherheitsvorgaben für das Vogelschießen Rechnung getragen, hatten die Gründungsväter der Schützengesellschaft auch den in den Jahren nach den napoleonischen Kriegen ausufernden Branntweingenuss im Blick. In den Paragraphen 5 und 8 des Statuts regelten sie darum den Schnapskonsum:
„§ 5. Es darf kein Branntwein noch sonst ein hitziges Getränk, sondern bloß Bier bei dieser Lustbarkeit (dem Schützenfest) getrunken werden …
§ 8. Ein jeder Betrunkene wird auf der Stelle aus der Gesellschaft gewiesen, und die Vorgesetzten haben das Recht, einen solchen, wenn er sich widersetzen sollte, auf die Wache zu transportieren, auch allenfalls in eine Geldbuße von 10 Silbergroschen zu verurteilen und zu bestrafen, auch ihn, wenn er nicht durch Ermahnung zur Ordnung gebracht werden kann, als Mitglied der Gesellschaft auszuschließen, und kann erst nach drei Jahren, wenn er sich gebessert hat, als Schützenbruder wieder aufgenommen werden.“
Das übermäßige Trinken von Branntwein und das Tanzvergnügen auf dem Schützenfest wurde auch vom Velmeder Ortspfarrer Aemilianus Eiffler als „Greul“ angesehen, dass es unbedingt zu verhindern galt. Er prangerte die Kirche an, dass beim Schützenfest das Jungvolk dem „Trunke und Spektakel überlassen werde und Roheit und Unsittlichkeit“ unausweichlich seien. Das Trinken von Branntwein galt den Dorfpfarrern als “Pest“.
Bierkonsum dagegen war seit Jahrhunderten untrennbar von dörflichen Feierlichkeiten, zumal die ländliche Bevölkerung Bier auch im Alltag als Nahrungs-Ergänzung nutze. Übermäßigen Bier- und Branntweinkonsum begegnen wir in dieser Zeit, die für die „kleinen Leute“ auf dem Land oft von Hunger, Armut und Not begleitet war, jedoch eher selten. Allerdings bei Schützenfesten war exzessiver Alkoholgenuss üblich. Ein Schützenfest galt gemeinhin als gelungen, wenn alle geladenen Gäste am Ende berauscht waren. Pro Schützen wurden etwa „5 Pott Bier“ und ein „halber Pott Branntwein“, das entspricht etwa fünf Liter obergärigem Bier als „Zielwasser“ und einem halben Liter Schnaps, von der Obrigkeit auf Weisung des Kölner Fürstbischofs ausgelobt, „weil sie stets willig und zu Diensten gewesen waren.“
Täglicher Konsum von bis zu anderthalb Litern selbstgebrauten Bieres, auch Kinder tranken in dieser Zeit bis zu einem Liter Dünnbier, waren auch in den Dörfern des Kirchspiels Velmede nichts ungewöhnliches, denn der Gerstensaft war sauberer als das häufig verunreinigte Brunnenwasser. Bier gehörte in dieser Zeit nicht zu den Genuß- sondern zu den Grundnahrungsmitteln. Bier war „flüssiges Brot“ und als Energielieferant gefragt. Das Brauen war bis ins 18. Jahrhundert auf den Bauernhöfen Frauensache. Genau wie das Brotbacken gehörte das Bierbrauen zu den hauswirtschaftlichen Aufgaben. So war ein Bierkessel oft Bestandteil der Aussteuer. Noch bevor die Männer das frisch gebraute Bier probieren konnten, lud die Bäuerin nach getaner Arbeit die Nachbarinnen zum „Bierkränzchen“, das war der Vorläufer des „Kaffeekränzchens“, ein. Dabei wurde das frisch gebraute Bier probiert, Brot gegessen und der neuste Klatsch und Tratsch ausgetauscht. Schnell sprach sich im Dorf herum, welche Bäuerin das beste Bier braute. Ihr wurde dann, bis sich erste Brauhäuser gründeten, für das Schützenfest der Auftrag zum Bierbrauen für das ganze Dorf übertragen.
Der im Statut von 1826 verbotene Konsum von destilliertem Alkohol war darin begründet, dass in der nachnapoleonischen Zeit in vielen Familien bereits am frühen Morgen der Schnapsverzehr gerade in den ärmsten Bevölkerungskreisen üblich war und nicht selten die Gesundheit der Menschen ruinierte. Bereits 1792 berichtet das „Taschenbuch zum Nutzen und Vergnügen“ über den Konsum des Branntweins: „So viel ist gewiss, dass nachdem dieser Trank so allgemein, und sonderlich des Morgens getrunken worden, außer anderen noch viel größeren Übeln, nämlich der Berauschung und Sinnlosigkeit, insbesondere auch der Durst bei den Menschen zu, die Verdauung der Speisen aber abgenommen habe. Denn weil der Branntwein sehr austrocknet, so verlieren die Säufer desselben alle natürlichen Säfte; und nur durch häufiges Trinken befördern sie noch einigermaßen die Auflösung der wenigen Speisen, die sie genießen.“ Lag um 1800 im westfälischen Teil Preußens der Pro-Kopf-Verbrauch von Branntwein bei zwei bis drei Litern im Jahr, betrug er nur 20 Jahre später bereits über acht Liter. Aus Geldmangel wurde auf vielen heimischen Bauernhöfen in selbstgebauten Destillen aus Kartoffeln, Getreide, Obst, Schlehen oder in den Wäldern gesammelten Beeren eigener Schnaps gebrannt. Dabei achteten die Bauern auf Eigennutz darauf, dass „kein lumpertes Obst“ die Qualität ihres Branntweins minderte. Weil sich der Konsum gerade in Zeiten der Massenarmut durch Missernten und Unwetter rasant steigerte, wurde auf Anweisung des Westfälischen Städtetags durch die Bezirksregierung in Arnsberg für alle Dörfer im Kirchspiel Velmede eine Kommission unter der Leitung des Schultheiß Nausester ernannt, die den Auftrag hatte, den Missbrauch „geistiger Getränke“ durch geeignete Mittel und Wege zu bekämpfen. Der Einfluss dieses „Komitees gegen Trunksucht und Völlerei“, dem „wohlmeinende und einsichtsvolle Männer“ angehörten, spiegelt sich dann 1826 im Gründungsstatut der Velmeder Schützengesellschaft wider. Mit einer verbindlichen Erklärung gegen den „Missbrauch geistiger Getränke“ bei sich und ihren Haushaltsmitgliedern, nach Möglichkeit auch ihrer Freunde und Bekannten, sollten alle Bürger die Arbeit der Kommission unterstützen. Die Forderung, dass insbesondere bei ihrem Gesinde, Dienstboten, Gehilfen, Gesellen und Lehrlingen morgens zum Frühstück kein Branntwein, sondern Muckefuck, einem Ersatzkaffee aus Gerste oder Roggen und Zichorien, oder ein anderes angemessenes nahrhaftes Getränk verabreicht wurde, setzte sich jedoch nur scheinbar durch. Schultheiß Nausester bemerkte hierzu: „Es gibt ja immer Dumme und auch viele Schwache, welche nicht in der Lage sind, das erkannte Gute ernstlich zu wollen. Der Alkohol ist ein schleichendes Gift.“ Resigniert musste er feststellen, dass der „Branntweinpest“, der massenhaften Verbreitung des Korn- und Kartoffelschnapses als „Volksseuche“ auch in Velmede nur schwer Einhalt geboten werden konnte.
So wurde auf seine Anordnung bei den ersten Schützenfesten in Velmede nur Festbier ausgeschenkt. Die Organisatoren ließen beim Eversberger Bierbrauer Franz Eickhof ein spezielles Schützenfestbier brauen. Um auch weniger betuchten Schützenbrüdern und ihren Frauen die Teilnahme am ersten Schützenfest ermöglichen zu können und den „Gelagebeitrag“ so gering wie möglich zu halten, lieferte die Bauernschaft die nötige Gerste kostenlos. 32 Taler wurden für die gelieferten 8 Ohm (Anm.: 1 Ohm = 134,5 Liter) Bier an Franz Eickhof gezahlt. Drei ausgewählte Mitglieder des Vorstandes überprüften die Bierqualität und die Einhaltung der streng reglementierten Vorgaben an den Braumeister.
„1. Zu einem Ohm Bier ab 120 Quart (Anm.: 1 Quart = 1,145 Liter = 64 preußische Kubikzoll) soll verbraucht werden: Zumindest 100 Pfd. gutes Malzschrot. 21/2 Pfd. gutgehaltener Hopfen, 2 Ohm Wasser.
2. Am Brautage muß früh angefangen werden, daß die erste und zweite Würze gegen Mittag in der Braupfanne zusammengebracht und dann das Kochen bis wenigstens abends 8 Uhr fortgesetzt werden kann, um die erforderliche Verdunstung zu bewirken.
3. Die 8 Ohm Bier müssen spätestens bis zum … Juni dieses Jahres in einem und demselben Keller, welcher auf Kosten des Lieferanten angeschafft werden muß, gelagert sein und unter doppeltem Verschluß gehalten werden.
4. Das gelagerte Bier wird am Vorabend des Festes von einer Kommission geprüft. Bier, welches von der Kommission als sauer oder sonst als verdorben befunden wird, muß der Brauer behalten und leiden, daß der Ausfall auf seine Kosten anderweit ersetzt wird. Deshalb ist es dem Brauer gestattet, das gelagerte Bier von Zeit zu Zeit nachzusehen, aber nur in Gegenwart eines Mitgliedes der Kommission.
5. Die Kommission hat das Einmaischen des Bieres zu überwachen, ebenso das Abliefern des Bieres zum Schützenplatz.
6. Der Brauer ist verpflichtet, an dem ganzen Schützenfeste die erforderlichen Krüge und Gläser zu liefern.“
Die Königskette entsteht
Ein silbernes Wappenschild für die Königskette stiftete der gewählte Schützenkönig Michael Fröhling. Die heute noch in die Königskette eingelassene Umrandung trägt die Gravur „Gründungsfest der Schützengesellschaft zu Velmede, den 29. Juni 1826 – Dem Schützenkönig.“ Rückseitig ist der Spruch „Es verbinde uns Einheit und froher Sinn“ zu lesen.
Hieran lehnte sich das Festmotte „Eintracht und Frohsinn“ an. Bis heute findet sich dieser Leitgedanke, der Generationen von Schützenbrüdern begleitete, als Schriftzug in der Schützenhalle. Laut Verordnung des Oberpräsidenten von Westfalen hatte der Festvorstand spätestens drei Tage vor Schützenfestbeginn der Ortspolizei das Ereignis unter Angabe der Festfolge anzukündigen, um so den Ordnungsbehörden die Möglichkeit zu schaffen, die Erlaubnis zu verweigern und das Schützenfest vom Landrat verbieten zu lassen.
Der Beginn des Schützenfestes 1826
Böllerschüsse eröffneten am Vorabend des 29. Juni 1826 das lange herbeigesehnte Fest. Unter den Trommelklängen der Tamboure und dem Spiel einer „Querpfeife“ marschierte die Junggesellenkompanie in voller Bewaffnung aus, um die Fähnriche Johann Kohle und Konrad Meschede abzuholen. Dem von einem bunt gekleideten „Geck“ angeführten Umzug wurde der hölzerne Adler vorangetragen. Gespannt bestaunte die Dorfgemeinschaft die neue Schützenfahne aus bemaltem Tuch, die laut F. J. Kohle den Hl. Petrus im Bilde führte. Mit dem Petrusbild erinnerten die Gründungs-väter an den 2. Schutzpatron der Velmeder St. Andreas-Urgemeinde. Dieses Patronat ist die Erklärung dafür, warum die Velmeder Schützenfeste zunächst am Namensfest des Heiligen Petrus, später am darauffolgenden Wochenende gefeiert wurden. Diese Fahne, die die Schützen bis Kriegsende in der Schützenhalle sorgsam aufbewahrten, wurde 1945 beim Brand der Halle ein Opfer der Flammen.
Der „Geck“ als Spaßmacher in seiner „Schützentracht“
Nachdem sich nun die Fähnriche in den Zug eingereiht hatten, zogen die Schützenbrüder zum Haus Schlötz, um ihren König Michael Fröhling in den Festumzug einzuspielen und mit ihm zum Schießstand am Weg zur Hammecke zu marschieren. Hier wurde der Vogel auf die Stange gesetzt. Mit einem Umtrunk an der Vogelstange endete der erste Festtag. Begleitet von den Trommelschlägen des Tam-bours wurde mit Einbruch der Dunkelheit der König nach Hause begleitet. Ab 1827 fanden nach dem Aufsetzen des Vogels die General-versammlung und ein Konzert statt. Bis 1845 trafen sich die Schützenbrüder bereits am Sonntag vor Peter und Paul im Haus des Schützenkönigs, um dort die Vorstandswahlen durchzuführen.
Möglichst festlich sollte es auf dem Velmeder Schützenfest am Festtag Peter und Paul zugehen. So trugen der König und die Vorstandsmitglieder beim Festumzug durch die Gemeinde einen schwarzen Gehrock und eine seidene Scherpe, als Kopfbedeckung wählten sie einen Zylinder. Der Königszylinder war mit einem Kranz aus Eichenlaub und Eicheln geschmückt. Der „Geck“ als Spaßmacher und Possenreißer trug ein lustiges, buntes Gewand, eine Schellenkappe, die einer Narrenkappe ähnelte und eine Pritsche, das war ein scherzhafter Schlagstock.
Im Haus von Michael Hengsbach-Deiken wurde das erste Schützenfest 1826 gefeiert (Das Haus wurde um 1900 abgerissen)
Die in 4 Companien ausmarschierenden Schützenbrüder trugen ihren „guten“ dunklen Anzug und einen grünen Hut, an den sie eine ausgesuchte Feder und einen Eichenzweig steckten. Jeder Schützenbruder trug sein eigenes Gewehr.
Die Companien wurden bewusst nach den Wohnbezirken organisiert. Gemeinsam marschierten und feierten die „Kirchhöfer“, die vom „Hüvel“, also dem Oberdorf und die „Haynberger“, das waren die, die nördlich der Ruhr wohnten. Hinzu kam die Junggesellencompanie. Ziel dieser Aufteilung war, dass die Nachbarschaften auf dem Schützenfest noch näher zusammenrückten und kleine Streitigkeiten beim frohen Miteinander gütlich gelöst werden konnten.
Am Haus Hengsbach-Deiken präsentierten die Schützenbrüder zum Höhepunkt des Ausmarsches vor dem König ihre Gewehre, in deren Lauf eine Blume gesteckt war. Bis zum Einbruch der Dunkelheit fand nun der Schützenball mit Musik und Tanz statt. Während des Tanzvergnügens galt ein strenges Reglement, auf dessen Einhaltung der „Geck“ als Schützendiener und 2 Unteroffiziere zu achten hatten. Wer gegen die geltenden Richtlinien verstieß, wurde mit einem Strafgeld bis zu 20 Silbergroschen belegt. Dass solche Strafzahlungen 1826 und in den Folgejahren durchaus üblich waren, belegt das Kassenbuch. Kleinere Vergehen bestrafte der Geck mit einem Pritschenschlag auf lustige Weise. Mit spaßhaften Kommentaren, Sprüchen und Gedichten unterhielt er mit allerlei Scherzen die Festgäste. So war der Geck eine zentrale Schützenfestfigur, der Organisationstalent, Humor, ein großes Maß an Fantasie und Fingerspitzengefühl besitzen musste. Ein Schützenfest ohne Freude wäre nur eine Versammlung. Damals wie heute brauchte es jemanden, der das Eis bricht. Das war der „Geck“. Mit spaßhaften Kommentaren, Sprüchen und Gedichten unterhielt er mit allerlei Scherzen die Festgäste. Er war die zentrale Schützenfestfigur, der Organisationstalent, Humor, ein großes Maß an Fantasie und Fingerspitzengefühl besitzen musste. Über einen seiner Scherze berichtete Josef Köster-Kurwald in seinem Tagebuch: „Dat Merseberschken Marie“, die Maria aus Eversberg, hatte zum Gelage trotz strahlendem Sonnenschein ihren Stockschirm mitgebracht. Immer, wenn sie sich unbeobachtet fühlte, ließ sie ein Stück Braten in den Schirm gleiten. Als sie zu vorgerückter Stunde den Heimweg antreten wollte, sprang ihr der Geck zur Seite, entriss ihr den Schirm und öffnete ihn über ihrem Kopf:
„Marie, maak den Paraplü op, et plästert!“ – und die Bratenstücke regneten auf sie herab. So war der „Geck“: Ein bisschen Schlitzohrigkeit, gepaart mit einem Schlag Humor, der die Menschen zusammenbringt!
Im Tanzzimmer saßen die männlichen und weiblichen Schützen in so genannter „Sauerländer Reihe“ züchtig getrennt. Um Streit zu vermeiden, war eine Tanzliste im Saal öffentlich ausgehängt, in die sich die Herren eintragen konnten, um mit der Dame ihres Herzens tanzen zu dürfen. So avancierte der Schützenball ganz nebenbei zum „Heiratsmarkt“. Kinder, die noch zur Schule gingen, waren gänzlich vom Fest ausgeschlossen, vom König geladene Gäste aus den umliegenden Ortschaften dagegen willkommen.
Wohnhaus des 1. Schützenkönigs Michael Fröhling (Schlötz)
Mit einer speziellen „Biersatzung“ achteten die Richtmänner streng darauf, dass das Bier von guter Qualität war und dass niemand das Festtagsbier zum späteren Verzehr in Krügen oder Kannen nach Hause trug. „Es soll auch Keiner, weder durch sich selbst, weder durch die Kinder einig bier mit Bechern oder Kannen nach hauße tragen lassen, bei strafe zwei Eimer bier.“ Es galt auch die Bestimmung, mit dem Bier sorgsam umzugehen und Verschwendung zu vermeiden. „Wer soviel bier verschüttet, daß mit flacher Hand nicht zu bedecken, zahlt 3 Silbergroschen Strafe, wer es auf Bänke und Tische verschüttet 1/2 Taler.“ Betrunkene wurden auf der Stelle aus dem Saal verwiesen. „Sollte sich zutragen, daß einer sich im Trunck überflüssig beladen würde, daß er sich auswerfen müßte, salve venia, selbiger soll mit 10 Silbergroschen belegt werden.“ Widersetzte sich jemand dieser Anordnung, wurde er für 3 Jahre aus der Schützengesellschaft ausgeschlossen.
Wie „sittsam“ es auf dem 1. Festball zuging, kann im Kassenbuch nachgelesen werden: Nur ein Glas und ein Krug gingen zu Bruch.
Dass das Branntweinverbot jedoch immer wieder einmal missachtet wurde, belegt ein Eintrag im 1. Schützenbuch der Velmeder Schützengesellschaft im Jahr 1855. Hier wird in einem Nebensatz aufgeführt, wie der amtierende König Bernhard Friedrichs aus Nuttlar beim Schützenfest mit einem Strafgeld von 5 Groschen und Amtmann von Stockhausen mit einer Strafe von 2 Groschen und 6 Pfennigen belegt wurden, weil sie trotz wiederholter Ermahnung durch den Hauptmann gegen das Alkoholverbot während des Vogelschießens verstoßen und dort gemeinsam aus dem „Flachmann“ Branntwein getrunken hatten. Dieses Strafgeld mussten sie noch vor Ort an „nothleidende“ Gemeindemitglieder zahlen.
Das erste Vogelschießen 1826
Mit großer Spannung wartete die Dorfgemeinschaft auf den zweiten Schützenfesttag. Gegen 6.00 Uhr weckte der Tambour Heinrich Vogel und der Flötist Theodor Fröhling mit dem morgendlichen Weckruf, der „Reveille“ Straße um Straße das gesamte Dorf. Nachdem die Schützenbrüder den König und ihre Fähnriche abgeholt hatten, feierten sie gemeinsam in der alten Kirche eine heilige Messe. Für diese wurde aus der Gesellschaftskasse 1 Taler „Kirchgeld“ bezahlt. Nach dem Kirchgang marschierte die ganze Festgesellschaft, angeführt vom Geck, zur Vogelstange, um dort den neuen König zu ermitteln.
Mit dem Vogelschießen lehnten sich die Velmeder Schützenbrüder an ein Kernritual an, das bereits seit dem Spätmittelalter zum Schützenwesen zählt. Überlieferungen berichten, dass diese Schießwettkämpfe jedoch schon in der germanischen Zeit als rituelle Handlungen stattfanden. Auch in den Dörfern des Sauerlandes wurden diese zuerst einmal religiösen Feste zum Frühlingsbeginn nach den dunklen, kalten Wintermonaten gefeiert. Als Ziel der Schießwettbewerbe diente den sächsischen Stämmen als Symbol und Herold des „Mayen“ ein Kuckuck, ein Hahn als Vegetationsdämon oder auch ein Zaunkönig, der als heiliges Tier verehrt wurde. Vor dem Schießen wurde ihnen alles Unheil und Böse auferlegt. Schon die Sachsen befestigten die lebenden Vögel an der Spitze einer langen Stange. Den Sieger dieses Wettscheißens feierten sie als „Maykönig“. Er verkörperte den Frühling, der nun endgültig den Sieg über den dumpfen Winter durch einen gezielten Schuss errungen hatte.
Es ist unter Historikern unstrittig, dass dieser germanische Brauch im Spätmittelalter auf das Schützenfest übertragen wurde, wo nun der „Schützenkönig“ an die Stelle des Maikönigs trat. Neben einem Hahn waren es auch Tauben oder Papageien, auf die Schützenbrüder nun schossen. Ein hölzerner Adler als Schützenvogel ist erst ab 1700 nachweisbar. In Form und Aussehen lehnte er sich dem Brandenburg-preußischen Wappenvogel an. Seit die Schützenbrüder den Adler als Königsvogel gewählt hatten, wurde auch das „Pfänderschießen“ zu einer Schützenfesttradition, die bis heute untrennbar mit dem Vogelschießen verbunden ist.
Schon 1826 betete ein Richtmann nach dem Eintreffen am Schießplatz um Gottes Schutz beim Vogelschießen. Die Festmusik spielte dazu das Dankgebet „Wir treten zum Beten vor Gott den Gerechten.“ Damit die Schützen während des Vogelschießens “in gehöriger Entfernung von dem Ort, so daß kein Unglück zu befürchten ist“, die strengen Regeln befolgten, führten ein eigens bestellter Schießmeister und der Geck die Aufsicht. Dass dieses nicht ohne Grund geschah, belegen Berichte über eine ganze Reihe von Unfällen wie einem Rohrkrepierer beim Schuss des Schmiedes Anton Berkenkopf 1829, bei dem wie durch ein Wunder nur der Schütze selbst leicht verletzt wurde, die von Moses Oppenheim 1872 durchschossene linke Hand mit dem Verlust zweier Finger oder der vom Aschensammler Josef Schnier 1889 zu früh gelöste Schuss durch den eignen Fuß. Um solche Unfälle möglichst zu vermeiden, wurden vor dem Vogelschießen eindringlich vom 1. Richtmann die Schießrichtlinien verkündet: „Das Laden der Gewehre besorgt der Schießmeister am dafür gewählten Orte. Eigenmächtiges Laden der Gewehre mit Iegtentinnen, Drohtniärgel und derglieken Materialien, watt nich int Gewehr hört, ist strengstens verbuodden.“ Für die Schützenbrüder kam nur der Schuss aus dem eigenen Gewehr mit selbst gegossenen Kugeln in Betracht. Nach einer königlichen Verordnung durfte nur mit einem glatten Rohr geschossen werden, der Gebrauch von gezogenen Rohren war untersagt. Jeder Schütze war gehalten, vor seinem ersten Schuss sein Gewehr und die Munition dem Schießmeister zur Prüfung vorzulegen. „Wer dawider handelte, sollte der Gesellschaft zur Buße verfallen sein“ und 10 Silbergroschen Strafe zahlen. „Es soll ein jeder Schütze allezeith mit guthem gewehr, nothdürftigem Krauth und loth (Pulver und Blei) versehen sein bey einer straffe eines Eimers Biers. Jeder Schütze ist verpflichtet, sich mit einem Viertel Pfund Pulver und 10 Kugeln zu versehen, bei Strafe von 50 Stübern!“
Für das Vogelschießen musste laut der Verordnung des westfälischen Oberpräsidenten von Vincke zudem eine ausdrückliche Genehmigung durch den Bürgermeister erteilt werden. In dieser Bestimmung über den „Gebrauch der Schießgewehre, besonders beim Scheiben- und Vogel-schießen“ vom 15. Februar 1817 war auch geregelt, dass es unter der Aufsicht dreier Vorsteher stattzufinden hatte, „welche gelernte Jäger oder anerkannt geübte Schützen waren oder als Soldaten oder Landwehrmänner die Behandlung des Gewehrs gründlich gelernt hatten.“ Eröffnet wurde das Königsschießen mit einem Böllerschuss und einem Trompetensignal. Das Schießen geschah zuerst in einem unregelmäßigen Gewehrfeuer, dann nach Nummern, die der Geck aus einem Hut zog und ausrief. Schießen durften auch Nichtchristen und Gäste aus den umliegenden Dörfern. Sollte jedoch einer von ihnen den Vogel abschießen, musste er auf die Königswürde verzichten und an einen Velmeder Schützenbruder übertragen. Während des Vogelschießens war der Ausschank von Bier und Brandwein strengstens untersagt. Der Geck sorgte dafür, dass alle Nichtschützen und Schaulustigen sicheren Abstand zur Vogelstange hielten. Nach einem spannenden Schießen errang Adam Meschede aus Halbeswig am 30. Juni 1826 unter dem Jubel der Schützenbrüder die Königswürde. Es wurde erneut geböllert und ein Trompetensignal gegeben, um der ganzen Gemeinde Kunde zu geben, dass nun eine neue Schützenmajestät für ein Jahr das Schützenvolk regierte. Die Richtmänner Johann Kohle, Joseph Meschede, Michael Hengsbach und Adolph Hücker proklamierten den neuen König und überreichten einen Siegerkranz aus Eichenlaub und die Seidenscherpe. Der gewählte König Michael Fröhling übergab die Insignien der Königswürde, die silberne Königskette und seine Königsplakette an die neue Schützenmajestät. Der scheidende König erhielt als Erinnerungsgeschenk von der Schützengesellschaft einen Königsorden. Bereits im frühen 15. Jahrhundert wurden Schützenkönige mit einer Königskette ausgezeichnet, die sie als Zeichen ihrer Königswürde um den Hals trugen. An ihr waren metallene Königstafeln ehemaliger Schützenkönige befestigt. Für ein Jahr zeigte der Schützenkönig bei allen öffentlichen Auftritten dieses Ehrenzeichen der Gemeinschaft. Er war verpflichtet, den Mitmenschen ein Beispiel christlichen Lebens zu geben und für die Ideale des Schützenwesens einzutreten. Diese traditionelle Forderung an den neuen Schützenkönig galt ab 1826 auch in Velmede. Für ein Jahr war der Schützenkönig vom „Gelagebeitrag“ befreit und frei von allen Kommunal-Diensten, wie z.B. Fahrdiensten, Wegebaumaßnahmen oder Botengängen.
Bereits 1826 folgten die Velmeder Schützenkönige der Tradition, zum Ende der Regentschaft eine Abdikationsgabe, eine aus Silber kunsthandwerklich gefertigte Medaille, an der Königskette zu befestigen. Die ersten Königsmedaillen der Velmeder Schützengesellschaft sind bis heute erhalten geblieben. Sie tragen neben den Königsnamen Inschriften wie:
Es bleibe stets im Schützenreiche, „Ein Leben hoch aus voller Brust, Die Freude unsere Königin;Tön‘ Allen, die mit reiner Lust
Und das sie nimmer von uns weiche Des Festes Freude ehren
Wenn längst ich nicht mehr König bin.“ Und Wahren Frohsinn mehren.“
Nach der feierlichen Inthronisation des neuen Schützenkönigs wurde anschließend unter der Vogelstange der „Geck“ gewählt. Dem ersten Geck Franz Schulte folgte beim Schützenfest 1827 Anton Stockhausen als Ordnungsdiener und öffentlicher Spaßmacher. Für die spezielle Kleidung des Gecks gab die Schützengesellschaft im Gründungsjahr 1 Thaler und 16 Groschen aus. Erst 1845 wurde erstmals eine etwa 80 Zentimeter große, bunt bemalte Geckpuppe, die etwa 1,5 Meter rechts unterhalb des Schützenadlers an der Vogelstange befestigt war, abgeschossen. Sieger des ersten „Geck-Schießens“ wurde Heinrich Stratmann. Auch mit diesem Schießen folgten die Schützen altgermanischem Brauchtum, das bereits seit Mitte des 17. Jahrhunderts im gesamten kurkölnischen Sauerland auf das Schützenwesen übertragen wurde. Während des germanischen Frühlingsfestes wurde beim Ausschießen des „Mayenkönigs“ der unterlegene Schütze zum „Geck“ gekürt und mit Spott und Hohn bedacht. Er stellte für die Germanen die Verkörperung des Winters dar. Die Aufgabe des Gecks bestand nun darin, zur Belustigung des Volkes einen großen Holzstapel aufzuschichten, der während eines Feuerritus zu Ehren ihrer Frühlingsgöttin „Ostara“ oder „Eostrae“ angezündet wurde. Auf dem Feuer, dem Ursprung heutiger Osterfeuer, verbrannten die Feiernden eine bunte Puppe aus Stroh.
Bevor die Velmeder Schützengesellschaft den neuen König beim Umzug durch die Gemeinde der Dorfgemeinschaft vorstellte, übergaben die ausscheidenden Vorstandsmitglieder ihre Rangabzeichen den neugewählten Nachfolgern. Gemeinsam feierten dann die alten und neuen Vorstände mit dem neuen Schützenkönig in dessen Haus und begleiteten zum Tagesausklang die Fähnriche nach Hause.
Mit einem Festumzug holten die Schützenbrüder am folgenden Sonntagnachmittag dann ihren neuen Schützenkönig zum „Gelage“ in das Tanzzimmer des „Festwirtes“ Hengsbach ab. Hier wurde bis zum Einbruch der Dunkelheit der Ausklang des 1. Schützenfestes gefeiert. Bei Bier und deftigem Essen wurden Ländler, Walzer, Dreher, Hopser, Polka und Polonaisen getanzt. Beim Festgelage wurden Schweinebraten und Rindfleisch, Wildgerichte und Geflügel serviert. Extra für das Festessen hatten die Velmeder Bauern nach dem Motto „Een Kiweken maket den Kohl ook nich fett“ ein Ferkel oder Rind mehr zum Mästen in den Stall gestellt.
Die erste Abrechnung 1826
Als am Abend die Trommeln gerührt wurden, dass der „Zapfen zu sei und nach dieser Zeit kein Bier mehr gezapft werden soll“, also das Schützenfest mit dem „Zapfenstreich“ beendet war, hatten alle Schützenschwestern und Schützenbrüder ihren Mitglieds- und Gelagebeitrag von 45 Stübern beim Rechnungsführer zu bezahlen. Dies war viel Geld:
Eine 5-köpfige Familie benötigte etwa 200 Stuber oder 3 Taler, um einen Monat lang bescheiden zu Leben.
1 Stuber/Stüber entsprach 4 Pfennigen oder ½ Silbergroschen, 60 Stuber einem Taler.
Ein Silbergroschen hatte den Wert von1/30 Taler.
Nach heutiger Kaufkraft entspricht 1 Silbergroschen etwa 4 Euro.
Je nach Stellung und Beruf verdienten die Menschen in Velmede 1826 zwischen 2 und 3 Taler im Monat.
Abrechnung des 1. Schützenfestes 1826
1835- 1844
Mitgliederverzeichnis 1835
Während die Bevölkerungszahlen in Velmede von 1550 bis 1750 kaum anwachsen waren, stieg in den folgenden 100 Jahren die Einwohnerzahl dann stetig von etwa 130 auf über 450 im Jahr 1830. Die Nahrungsmittelpreise steigerten sich in dieser Zeit drastisch. Belastend kam in den 20er und 30er Jahren des 19. Jahrhunderts hinzu, dass wiederholt schwere Gewitter und Dauerregen die Ernten zerstörten, was zwangsläufig die Preise weiter ansteigen ließ.
Eine Besonderheit prägte das Schützenfest 1835. 32 Schützenbrüder und 25 Schützenschwestern erlebten mit, wie Lehrer Lorenz Schulte den Vogel abgeschossen hatte. Nun sollte er zum neuen Schützenkönig proklamiert werden. Nach kurzer Rücksprache mit dem Vorstand verzichtete er jedoch aus finanziellen Gründen auf die Königswürde. Ins Schützenbuch trug er hierzu ein: „Anmerkung: Ich schoß der Vogel ab, übertrug meine Stelle aber dem Kaspar Köster-Kurwald in Velmede.“
Die Mehrzahl der Mitglieder der im kurkölnischen Sauerland nach 1820 reorganisierten Schützengesellschaften waren Kriegsveteranen, die ab 1835 nun auch den militärischen Kern des Schützenwesens wiederbelebten. Sie organisierten und uniformierten sich mehr und mehr nach militärischem Vorbild. Auch in Velmede wurde 1838 mit Joseph Wiese erstmals ein Schützenhauptmann gewählt, dem Heinrich Stratmann und Fernand Mütherig als Unteroffiziere zur Seite standen. Die für den Hauptmann und die Unteroffiziere gekauften Säbel kosteten je 2 Taler, die Schulterstücke, Feldbinden und Schärpenquasten je 1 Taler und 50 Groschen.
So wichtig für die westfälische Landbevölkerung in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts die Verfassungsfrage war, so gering blieb lange Zeit das Interesse an einem einheitlichen Nationalstaat. „Das Hambacher Fest und burschenschaftliche Farben sind dem Frieden liebenden Landbewohnern in ihrer Bedeutung fremd“, wurde 1833 die öffentliche Meinung im Sauerland beschrieben. Erst in den 1840er Jahren erwachte auch hier aus Enttäuschung über die weitgehend ausbleibenden Agrarreformen die Nationalbewegung. Zu wachsender Unzufriedenheit führten die durch mehrere schlechte Ernten angestiegenen Nahrungsmittelpreise. Zusätzlich kam es im katholischen Westfalen durch die Verhaftung des Kölner Erzbischofs Clemens August Droste zu Vischering 1837 während der so genannten „Kölner Wirren“ zu Spannungen zwischen dem regionalen Katholizismus und dem preußischen Protestantismus. Auch in der traditionsbewussten Sauerländer Bevölkerung entwickelte sich in diesen Jahren des Vormärz nun eine patriotische, nationaldemokratische Bewegung, die sich gegen die Kleinstaaterei stellte und für ein geeintes deutsches Vaterland eintrat. Es waren neben den Sängern, Studenten und Turnern auch die Schützen, die in ihren Vereinen hierfür eintraten.
Ein deutliches politisches Zeichen setzten auch die Velmeder Schützenbrüder, indem sie 1844 bei Philipp Felsberg 10 Ellen Band in den schwarz-rot-goldenen Nationalfarben kauften. Obwohl diese nach dem Hambacher Fest 1832 von der Obrigkeit im ganzen Land verboten waren, schmückten die Vorstandsmitglieder der Schützengesellschaft zum Schützenfest damit die Fahnenspitzen und ihre Zylinder. Als nach innen und außen wirkendes Zeichen der Identitätsstiftung und der Repräsentation sollte dieses Band die freiheitlich-oppositionellen Forderungen nach Einigkeit, Recht und Freiheit transportieren. Umgehend reagierte die preußische Bezirksregierung in Arnsberg auf die Nationalbewegung und löste alle Vereine, auch die Schützengesellschaft Velmede, kurzerhand auf. Ursächlich war zuerst einmal der Versuch der Regierung, den als revolutionär eingestuften Wunsch nach einem geeinten Deutschland zu unterdrücken und oppositionelle Brutstätten einer möglichen Revolution im Keim zu ersticken. Hinzu kam der Wille, die katholische Bevölkerung des vormaligen kurkölnischen Sauerlandes stärker an den überwiegend protestantisch geprägten preußischen Staat zu binden und katholische Kirchen-beziehungen völlig zu neutralisieren. Dieser Versuch scheiterte allerdings kläglich am sprichwörtlichen „Sauerländer Dickkopf“.
War 1826 in Velmede von den Männern der ersten Stunde bewusst eine weltlich orientierte Schützengesellschaft als Organisationskomitee eines alljährlichen Schützenfestes gegründet worden, suchten die Vorstandsmitglieder nach dem Vereinsverbot nun im Frühjahr 1845 bewusste die Nähe der katholischen Kirche, auch wenn diese das tägliche Leben nach äußerst strengen Moralvorstellungen beurteilte. Die Geistlichkeit wollte Feste in den Sauerländer Gemeinden allein auf liturgische Funktionen beschränken. Tanzvergnügen auf den Schützenfesten wurde von den Ortspfarrern als „Greul“ angesehen, dass es unbedingt zu verhindern galt. Auch prangerte die Kirche an, dass beim Schützenfest das Jungvolk dem „Trunke und Spektakel überlassen werde und Rohheit und Unsittlichkeit“ unausweichlich seien. Ungeachtet des seit 1820 gebrochenen Verhältnisses der westfälischen Schützen zur katholischen Kirche entschieden sich die Velmeder während der Generalversammlung 1845 nun zur Umwandlung ihrer Schützengesellschaft in eine Schützenbruderschaft. So wollten sie zukünftig ihre nationalen und freiheitlichen Positionen abseits weltlicher Einflussnahme durch staatliche Obrigkeit unter dem Schutz der Kirche weiter vertreten und ihr traditionelles Schützenfest, wie seit 1826 gewohnt, feiern.
Im 1. Schützenbuch der Schützengesellschaft berichtete Schrift- und Kassenführer Josef Schulte zwar von einer Neugründung, doch gerade diese wollte Hauptmann Josef Schulte-Wiese am 22. Juni durch geschicktes Taktieren vermeiden.
Vorstand 1845
Schützenhauptmann Joseph Wiese
1. Führer Laurenz Schulte
2. Führer Kaspar Köster-Kurwald
Der Vorstand legte der Polizeibehörde am 28. Juni 1845 darum nur eine Satzungsänderung zur Genehmigung vor, in der die Namensänderung von Schützengesellschaft in Schützenbruderschaft nur in einem Nebensatz erwähnt wurde. Damit wendeten die Verantwortlichen einerseits das verhängte Schützenfestverbot ab, andererseits umgingen sie die Anordnung des Arnsberger Regierungspräsidenten Georg Wilhelm Keßler, dass Feste neugegründeter Schützenvereine nur noch an maximal 2 Tagen stattfinden dürfen. Bereits im Juli 1842 hatte er gefordert: „Es hat sich in neuerer Zeit der Missbrauch mehrfach eingeschlichen, daß den in unserem Verwaltungsbezirke üblichen Schützenfesten eine willkürliche Ausdehnung gegeben wird. Dieselben beschränken sich nicht auf die übliche Dauer einzelner Tage, sondern ziehen den Bürger auf längere Zeit von seinen Geschäften ab, verursachen ihm bedeutende Kosten, arten in Trinkgelage aus und geben Veranlassung zu vielen Unordnungen. Wir bestimmen daher hiermit, daß die Schützenfeste, wo dieselben nach alter Observanz oder als neu gebildete bestehen, nicht länger dauern sollen als nach dieser Observanz üblich oder durch genehmigte Statuten festgesetzt ist, und namentlich als Nachfeier, wo solche bisher nicht stattgefunden hat, unterbleiben soll. Wo aber neue Schützenfeste begründet werden, dürfen dieselben die Dauer von zwei Tagen nicht überschreiten. Wir weisen sämtliche Polizei-Behörden unseres Verwaltungsbezirks an, auf die Handhabung dieser Vorschrift zu wachen und empfehlen denselben gleichzeitig, darauf zu halten, daß diese Feste nicht zu spät in die Nacht hineingezogen werden, sondern beim Schlage der nach Befinden festgesetzten Polizeistunde ihr Ende nehmen.“
Die 145 im Jahresverzeichnis erwähnten Schützenbrüder wählten den Heiligen Sebastianus zum Schutzpatron ihrer Schützenbruderschaft. Die einstimmig beschlossene Satzungsänderung regelte zudem die Teilnahme des Schützenvorstandes und der Fahnenabordnungen an der „Proceshion“ zum Fronleichnamsfest und der Urbanusprozession, sowie das Böllern während des kirchlichen Umzugs durch das Dorf und die Feldmark. Belegt wird dies durch einen Kassenbucheintrag, in dem der Kauf von 100 Pfund Pulver für die Prozessionen verbucht wurde. Erstmals zahlte 1845 die Schützenbruderschaft ihren Tambouren Anton Nieder und Lorenz Hoffmann für den Trommelschlag bei Beerdigungen von Schützenbrüdern 2 Thaler und 28 Groschen pro Jahr. Dieser Buchungsvermerk zeigt, dass mit der neuerlichen Bindung an die Kirche die Schützen ihre bereits seit dem Spätmittelalter bestehende Verpflichtung, gemeinsam verstorbene Schützenbrüder zu Grabe zu begleiten, wieder belebten.
Auch die kontrovers diskutierte Frage, ob der „Geck“ gewählt oder zukünftig ausgeschossen werden sollte, wurde während dieser Generalversammlung neu geregelt. So fand beim Schützenfest 1845 erstmals keine Geck-Wahl mehr statt. Stattdessen wurde zur Freude der Gäste auf eine Geck-Puppe geschossen. Als öffentlicher Spaßmacher hatte der Geck ausgedient und fungierte nun allein als Schützen- und Ordnungsdiener.
Der Termin für die jährliche Generalversammlung wurde auf den Vorabend des Festes „Peter und Paul“ verlegt. Eine zusätzliche einschneidende Änderung der Satzung betraf die Mitgliedschaft: Nur noch Männer konnten ab Juni 1845 Mitglied der „Sebastianus-Schützenbruderschaft zu Velmede von 1826“ werden, Frauen wurden nicht mehr als Mitglieder in der neuen Bruderschaft zugelassen.
Mitgliederverzeichnis 1845
Zeitungsinserate 1844 /43. 1868 1872
Die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft zu Velmede 1845 – 1868
Die unruhigen Zeiten zwischen 1840 und dem Revolutionsjahr 1848 brachten für Velmede und die Schützengesellschaft eine Fülle an Neuerungen. Nicht allein der Name und Teile der Satzung hatten sich geändert, auch neue, politisch gewollte Rahmenbedingungen nahmen Einfluss auf das Schützenfest 1845. Die Polizei-behörde verfügte, dass das Hochfest der Schützenbrüder nicht an einem Sonnabend stattfinden durfte, jegliche Vor- oder Nachfeiern, soweit damit Tanzvergnügen verbunden waren, wurden verboten. Dieser Erlass wurde ausdrücklich von der katholischen Kirche, der der enge körperliche Kontakt auf der Tanzfläche zu „mancherlei Befürchtung“ Anlass gab, unterstützt.
Die Amtsverwaltung verfügte zudem, dass die Festfeiern des Vogelschießens und des Gelages mit der gewöhnlichen Polizeistunde zu enden hatten, die Polizei war ermächtigt, dies zu überwachen. Auf Sonn- und Feiertagen mussten die Festfeier und der Festumzug am Vor- und Nachmittag während der Gottesdienste in der Pfarrkirche eingestellt werden. Für das Schützenfest 1845 hatte diese von Amtmann Nausester erlassene Verfügung in mehrfacher Hinsicht Auswirkungen. Das Fest Peter und Paul fiel in diesem Jahr auf einen Sonntag. Somit durfte am Samstag nicht der Vogel aufgesetzt und das Schützenfest eröffnet werden. Am Sonntag wurden das Vogelschießen und die anschließende Feier für die Dauer der Nach-mittagsandacht vom Gemeindediener unterbrochen.
1845 sollte das über viele Jahre andauernde Ringen um den Bau einer neuen Kirche in Velmede endlich ein glückliches Ende finden. Bereits seit Jahren war die alte romanische Kirche baufällig und drohte einzustürzen. Zudem bot sie mit 200 bis 300 Plätzen nicht genug Raum. Nach einem Kirchturmbrand 1821 zerstörte im November des gleichen Jahres ein Sturm das Kirchendach. Notdürftig war die Kirche 1814 mit dem Dachstuhl einer alten Scheune repariert worden, der zwischen den an allen vier Seiten geborstenen Kirchturmresten und den Chorraum geschoben wurde. Die beiden Glocken hängte man in einem Holzgestell neben der Kirche auf.
Als Bauplatz für die neue Kirche wurde die ehemalige Gemeindehude zwischen der Ruhr und der Kleinen Ruhr westlich des alten Kirchplatzes gefunden. Vor Baubeginn im Jahr 1848 musste das sumpfige Gelände von den Pfarrangehörigen in mühevoller Eigenleistung trockengelegt werden. Hierzu verpflichtete Pastor Gottfried Bigge alle Mitglieder der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft, die auch beim Abriss der alten Kirche und beim Bau des neuen Gotteshauses Dienste leisten mussten. Nach zweijähriger Bauzeit wurde 1850 die neue Kirche fertiggestellt und der Kirchengemeinde vom Mescheder Dechant zur Feier des Gottesdienstes übergeben.
Die St. Andreas-Pfarrkirche wurde zwischen 1848 und 1850 gebaut
Seitens der Amtsverwaltung und der Polizeibehörde hatten die Schützenbrüder seit ihrem Schulterschluss mit der Kirche keine weiteren Repressalien zu befürchten, wurde das alljährliche Vogelschießen doch mehr und mehr zum Volksfest, an dem jeder teilnehmen konnte und sollte. Hierüber, über die Pflichten der Schützenbrüder und die Rolle der Obrigkeit berichtete die Presse: „Im Sauerlande beginnen nun die sogenannten Lust- und Vogelschießen, welche allerdings geeignet sind, wahre deutsche Volksfeste zu werden. Das Vogelschießen ist eine edle und wichtige Waffenübung und es tuth allem Volke wohl und gut, wenn überall unter Gottes freiem Himmel in gleicher Weise der Vogel aufgestellt wird. Aber wenn etwas daraus werden soll, so muß mancherlei wegbleiben. Wegbleiben müssen vor allem die sogenannten Schützenmacken, d. h. alles anmaßende Wesen der aktiven und uniformierten Schützen und ihrer lieben Angehörigen gegen das andere Volk. Die Schützen, und was ihnen anhängig ist, müssen sich als Wirthe, und das andere Volk als Gäste betrachten, mithin durchgehnds zuvorkommend und artig gegen dasselbe seyn. Sie sind in den Tagen des Vogelschießens eigentlich nur dienstthuende Kammerherren des Publikums, und sollen, wenn sie Verstand und Ambition haben, sich mit der Ehre begnügen, daß um ihrer Schießlust willen Stadt und Land die Vogelstange als Drehspindel des Vergnügens annehmen. Wegbleiben sollten ferner die offizielle Verbindung der Schützensache mit dem obrigkeitlichen Personale. Es ist fein und löblich, wenn Lust und Talent sich in den Magistratspersonen vereinigen, auch an der Spitze dieser Scherzgeschäfte der Bürgerschaft zu treten – ja Bürgermeister und Syndikus sind als Anführer des Schützenkorps auf einem gebührlichen und nützlichen Posten, weil man im Scherze die Gemüther manchmal leichter und stärker zu lenken vermag, als im Ernste; allein es darf kein Muß sein, daß die Ernstobrigkeiten auch Scherzanführer sind. Nicht der Bretnagel Oportet, sondern die sanften Bande der Volksliebe müssen Fasces und Schützen-Ringkragen aneinander heften, und am allerwenigsten darf irgend ein pekuniäres Interesse sich hinein mischen. Diese Scherzämter dürfen keine ernsthafte, sondern nur spaßhafte Käppchen tragen, und wenn irgend etwas Volksthümliches aus so einem Gestifte hervorgehen soll: So muß auch der entfernteste Schimmer von Eigennutz wegfallen. Wegbleiben muß ferner alle den Gemeinsinn störende Form, und namentlich aller Castengeist. ‚Freut euch des Lebens!‘ muß der Grundtext der variirenden Volkslust seyn, und selbst die scharfen Abgrenzungen des Pöbels müssen sich im bunten Wirrwarr der fröhlichen Menge verlieren. Auch die schreckenden Diener der Polizei dürfen nicht ungeruffen als eine freudestörende Erscheinung unter den harmlosen Genüssen auftreten.“
Velmede um 1850
1848 – 1859
Die Zeit des Kirchbaus fiel in die „Hunger-Vierziger“, ein Jahrzehnt, das im Dorf von Not und Elend bestimmt war.
In diesen Jahren musste in Velmede mehrfach darauf verzichtet werden, ein Schützenfest zu feiern. Wie Hauptmann Laurenz Schulte im ersten Schützenbuch 1847 vermerkte, wurde“ „wegen der Teuerung der Lebensmittel kein Schützenfest gehalten.“ Die Preise für Hafer oder Kartoffeln hatten sich um ein Vielfaches erhöht, in vielen Familien herrschte Hunger. Der Deutsch-Dänisch Krieg und weitere Unruhen veranlasste die Mehrzahl der Schützenbrüder, auch 1849 kein Schützenfest zu „halten“. Die Schützenbrüder Edmund Mütherig, Josef Schnier, Anton Köster und Anton Hegener wurden rekrutiert und mussten in Jütland gegen Dänemark kämpfen.
Auch 1854 verweigerte Amtmann von Stockhausen die Genehmigung zur Feier eines Schützenfestes. Nach einem schweren Gewitter vom 8. Juni, das die gesamte Ernte ruiniert hatte, waren „Noth und Armuth eingetreten, daß die Mehrheit jetzt nicht so bemittelt ist, daß sie kaum im Stande ist, ihre tägliche Nahrung anzuschaffen und ihre Steuern zu bezahlen.“
Wegen „allgemeiner Armut“, so der knappe Hinweis im 1. Schützenbuch, wurden in diesen Hungerjahren auch 1859 und 1861 keine Schützenfeste gefeiert.
Vorstand 1857
1. Führer: Lorenz Schulte und Adam Schnier
2. Führer: Franz Körner und Ferdinand Schulte
Hauptmann: Kaspar Köster
Fähnrich Petrusfahne: Joseph Hücker
Fähnrich Junggesellenfahne: Franz Hengsbach
Unteroffiziere: Arnold Neise und Theodor Schmücker
Beigeordnete: Franz Humpert aus Grimlinghausen und Amtmann von Stockhausen
Aus dem Tagebuch des Schützenhauptmann 1857
In seinem Tagebuch aus dem Jahr 1857 wird vom Schützenhauptmann Kaspar Köster-Kurwald die Teilnahme der Velmeder Schützenbrüder an der Urbanus-prozession am 24. Mai erwähnt:
„1857 – 24. Mai – Sonntag
Ruhetag. Die große Prozession diesseits der Ruhr auf Nuttlar gegangen. Es wurden bei derselben zum ersten Mal drei neue Fahnen mit raus getragen. Die erste war die Jünglingsfahne mit dem Bilde des hl. Aloisius. Die zweite war die Jungfrauenfahne mit dem hl. Mutter-Gottes-Bilde. Die dritte war die neue der Junggesellen der Schützengesellschaft zu Velmede.
Die dazu bestimmten Fähnriche waren:
1. Josef Kohle-Kramers, 2. Franz Hengsbach-Schmies.
Die erste und zweite Fahne werden auf jeder Station gewechselt aus Nuttlar, Gevelinghausen, Ostwig und Heringhausen…“ Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass die Schützenbruderschaft 1856 eine neue Junggesellengfahne erstanden hatte. Diese kostete laut Kassenbuch 38 Thaler und 27 Groschen.
Über das Schützenfest 1857 schrieb der Hauptmann der Sebastianus-Schützen: „28. Juni – Sonntag Ruhetag. Am Abend wurde der Vogel auf die Stange gesetzt. Anfang des Schützenfestes. Heinrich wurde zum Junggesellen-Fähnrich gewählt.29. Juni – Montag Das Fest Peter und Paul – Apostel.
30. Juni – Dienstag Früh morgens mit den Pferden ein Fuder grünen Klee geholt. Heinrich goß Bleikugeln. 40 Stück. Vormittag wurde der Vogel abgeschossen. Joseph Schnier wurde König. Laurenz Schulte Geck. Nachmittag wurde getanzt.1. Juli – Mittwoch Abends wurde der König und die beiden Fähnriche zu Hause gebracht.“
Heinrich Köster-Kurwald.
Verzeichnis sämtlicher selbstständigen katholischen Eingesessenen in Velmede 1855
Aufgestellt: Eversberg, den 26. Februar 1855 Der Bürgermeister v. Stockhausen
Namen der selbständigen katholischen Eingepfarrten mit Stand/Gewerbe
Velmede
1 Joseph Wiese Gutsbesitzer
2 Anton Erling Knecht
3 Caspar Bültmann Knecht
4 Johann Hengesbach Knecht 5 Franz Moers Kuhmeier 6 Franziska Heickenfeld Magd 7 Theresia Schmidt Magd 8 Caroline Brüne Magd 9 Wwe. Christoph Hengesbach Ackersfrau 10 Adam Haeger Fuhrmann 11 Friedrich Schütte Taglöhner 12 Caspar Köster Landwirth 13 Joseph Stratmann Landwirth 15 Franz Buermann Landwirth 16 Franz Hesse Taglöhner 17 Wwe. Johann Gödde Ackersfrau 18 Caspar Körner Landwirth 19 Wwe. Michel Hengesbach Ackersfrau 20 Franz Nieder Taglöhner 21 Franz Körner Landwirth 22 Theodor Fröhling Landwirth 23 Carl Degenhard Lohgerber 24 Lorenz Strauß Landwirth 25 Caspar Stehling Schneider 27 Johann Wendt Taglöhner 28 Anton Schmidt Landwirth 29 Johann Dröge Landwirth 30 Franz Joseph Wiese Taglöhner 31 Johann Nieder Landwirth 32 Joseph Köster Landwirth 33 Wwe. Joseph Rickert Taglöhnerin 34 Arnold Neiße Schmied 35 Franz Humpert Landwirth 36 Wwe. Joseph Humpert Taglöhnerin 37 Caspar Mütherig Schenkwirth 38 Bernhard Mütherig Steiger 39 Werner Stratmann Ackerer 40 Bernhard Hegener Ackerer 41 Wwe. Johann Kohle Ackersfrau 42 Adam Hücker Wirth 43 August Pauli Knecht 44 Gottfried Bigge Pfarrer 45 Elisabeth Bigge Haushälterin 46 Lorenz Schulte Lehrer 47 Caspar Hoffmann Taglöhner 48 Werner Lütke Taglöhner 49 Georg Fliege Schieferbrecher 50 Johann Fliege Schieferbrecher 51 Franz Caspar Dröge Taglöhner 52 Heinrich Köster Handelsmann 53 Franz Schmidt Taglöhner 54 Joseph Eickler Taglöhner 55 Lorenz Wienand Handelsmann 56 Johann Heinemann Leineweber 57 Aloys Körner Landwirth 58 Franz Mengeringhausen Taglöhner 59 Adam Schnier Fuhrmann 60 Joseph Schnier Schenkwirth 61 Maria Schnier Magd 62 Adam Körner Wagner 63 Bernhard Baumfeste Taglöhner 64 Caspar Meyer Taglöhner 65 Franz Hegener Schuster 66 Bernhard Hücker Landwirth 67 Franz Luse Schneider 68 Caspar Nieder Schäfer 69 Peter Schulte Flurschütz 70 Theodor Jürgens Taglöhner 71 Friedrich Schulte Taglöhner 72 Michel Humpert Wirth 73 Dina Pape Magd 74 Franz Caspar Schnier Taglöhner 75 Joseph Oestreich Taglöhner 76 Andreas Vollmer Wirth u. Kaufmann 77 Joseph Klaucke Knecht 78 Clemens Thiele Geselle 79 Maria Padberg Magd 80 Caspar Eickler Schuhflicker 81 Wwe. Ferdinand Peters Taglöhnerin 82 Johann Brüggemann Taglöhner 83 Peter Metten Kaplan 84 Franz Schmücker Schneider 85 Johann Mündlein Mühlenknecht 86 Ferdinand Schulte Weegwärter 87 Franz Kreuzmann Schlosser 88 Caspar Oestreich Schuster 89 Wwe. Wilhelm Hermes Taglöhnerin 90 Bernhard Buermann Taglöhner 91 Bernhard Wendt Schneider 92 Caspar Steinberg Händler 93 Fritz Dinkel Händler 94 Anton Nieder Zimmermann 95 Caspar Schmidt Schuster 96 Johann Althaus Maurer 97 Ehefrau Gerhard Kenzler — 98 Johann Stratmann Taglöhner 99 Heinrich Sommer Taglöhner 100 Bernhard Brüggemann Taglöhner 101 Caspar Stratmann s. Ramm Taglöhne 102 Johann Oestreich Schuster 103 Bernhard Metten Taglöhner 104 Johann Susewind Schmied 105 Johann Heickenfeld Taglöhner 106 Michel Oestreich sen. Taglöhner 107 Anton Nieder Schneider 108 Michel Köster Taglöhner 109 Johann Nieder Schuster 110 Michel Pieper Taglöhner 111 Caspar Stratmann Taglöhner 112 Wwe. Theodor Wiese Tagelöhnerin 113 Johann Buermann Schreiner 114 Heinrich Stratmann Wagner 115 Wilhelm Schmücker Taglöhner 116 Anton Rickes Taglöhner 117 Johann Pott Taglöhner 118 Johann Schlösser Schmied 119 Joseph VolImer Wagner 120 Franz Gersthagen Leinenweber 121 Theresia Wendt Tagelöhnerin 122 Franz Vogel Maurer 123 Johann Heidhorst Taglöhner 124 Franz Göckler Taglöhner 125 Johann Schnettler Taglöhner 126 Anton Kohle Taglöhner 127 Michel Oestreich jun. Taglöhner 128 Adam Mütherig Schreiner 129 Johann Stratmann Schuster 130 Ehefrau Carl Dolle Taglöhnerin 131 Adam Oestreich Taglöhner 132 Johann Fröhling Schuster 133 Caspar Aßheuer Taglöhner 135 Ferdinand Schnettler Schneider 136 Joseph Sommer Taglöhner 137 Franz Brüggemann Taglöhner 138 Caspar Bamberg Polizeidiener 139 Joseph Lanstroer Schachtmeister 140 Ehefrau Franz Tüllmann Taglöhnerin 141 Mathias Gierse Schäfer 142 Franz Schnier Taglöhner 143 Franz Oestreich Taglöhner 144 Joseph Strauß Taglöhner 145 Joseph Beule Landwirth 146 Heinrich Schulte Händler
Bestwig
147 Anton Heqener Gutsbesitzer
148 Wilhelm Schüssler Knecht
149 Fritz Fischer Kuhmeier
150 Aloysia Ulrich Gutsbesitzerin
151 Johann Henke Knecht
152 Ludwig Riedesel Müller
153 Jodocus Stratmann Landwirth
154 Clara Gierse Magd
155 Franz Hegener Taglöhner
Halbeswig
156 Johann Meschede Gutsbesitzer
157 Johann Kersting Knecht
158 Johann Hengesbach Knecht
159 Johann Bremerich Knecht
160 Ludwig Klemm Knecht
161 Philipo Göbel Knecht
162 Franz Hermes Knecht
163 Franz Pietziger Schäfer
164 Max König Knecht
165 Gerdrut Göbel Magd
166 Theresia Hölzer Magd
167 Rosine Nagel Magd
168 Ehefrau Eduard Vetter
169 Johann Fischer Knecht
170 Frenz Sasse Knecht
171 Georg Dietz Knecht
172 Joseph Martin Knecht
173 Johann Humpert Taglöhner
174 Franzisca Humpert Näherin
175 Franz Humpert Taglöhner
Föckinghausen
177 Anton Stockhausen Förster
178 Christian Nolte Tagelöhner
179 Johann Knippschild Tagelöhner
Mitgliederverzeichnis 1853
1860 – 1865
Ausgelöst durch die patriotische Sehnsucht nach einem geeinten Vaterland kam es ab 1860 zu verschiedenen Verbrüderungsfesten der Schützenvereinigungen aus dem Rheinland und Westfalen. In Köln wurde das „Germanische Schützenfest“ mit dem Wunsch der brüderlichen Vereinigung aller deutschen Schützen gefeiert, mehr als 1000 Schützen trafen sich 1861 zum 1. Deutschen Schützenfest mit der Gründung des Deutschen Schützenbundes als Dachverband der Sportschützen in Gotha. Velmeder Schützenbrüder nahmen an diesen überregionalen Treffen nicht teil. Ihr vorrangiges Interesse galt verschiedenen Neuerungen bei der Durchführung ihres Schützenfestes. Gemeinsam mit der Musikkapelle Fabry aus Heringhausen, die für 28 Thaler beim Schützenfestgelage 1864 aufspielte, begeisterte bei den Festumzügen erstmals eine innerhalb der Schützenbruderschaft gegründete „Knüppelmusik“. Das „St. Sebastianus“-Tambourcorps unter der Leitung von Anton Nieder bestand aus den Tambouren Anton und Franz Nieder, Caspar und Karl Hoffmann und dem Eversberger Flötisten Theodor Adams. Anton Schulte schlug die große Trommel und die Becken, Michael Oestreich trug den Schellenbaum. Beim Mescheder Instrumentenbauer Carl Schierbaum hatten die Schützen für Ihre Spielleute für 9 Thaler 2 neue Marschtrommeln, für 7 Thaler eine große Trommel und einen Schellenbaum für 8 Thaler erstanden. Die Reparaturkosten der bereits vorhandenen Trommeln betrugen 2 Thaler, 2 neue Trommelfelle kosteten 10 Groschen. Über 20 Jahre lang spielte künftig das Tambourcorps zur Freude der Schützenbrüder bei ihren Festumzügen.
Wurde von 1856 bis 1864 das Schützenfest noch 3 Tage lang im Saal der Gastwirtschaft Adam Hücker gefeiert, suchte der Vorstand nun einen geeigneten Platz für ein Festzelt, um in Zukunft mehr Gästen Platz bieten zu können. Nach mehrmaliger Vorsprache bei Pastor Franz Padberg konnte die Schützenbruderschaft ein passendes Gelände im Baumhof des Pfarrers gegenüber der 1830 errichteten „Schwarzen Schule“ an der Casseler Chaussee für 5 Thaler pro Jahr pachten. Beim Gastwirt Cramer in Ramsbeck wurde ein 90 Fuß langes und 40 Fuß breites Zeltlaken für 16 Thaler angemietet. Zimmermann Johannes Brüggemann erstellte für 25 Thaler das Zeltgestell, für das Bauholz berechnete Baron von Lüninick 35 Taler. Auf- und Abbau sowie der Transport der Zeltplane durch Ernst Adolph kostete der Schützenbruderschaft 1 Thaler und 10 Groschen.In seinem Tagebuch berichtete Josef Kohle (1835–1873) über die überschwängliche Festfreude, die während des Schützenfestes 1865 herrschte:
Der Antrag von 1863 auf Anmietung eines Festplatzes
„Am 28. Juni lachte uns mit Tagesbeginn ein freundlicher, wolkenloser Himmel entgegen, worauf die Mehrzahl der Bewohner von Velmede sehnlich verlangt hatte, wenn auch Regen und Nässe für die Felder und Wiesen erwünschter gewesen wäre. Heute Nachmittag begann ja der Anfang des hiesigen Schützenfestes, des einzigen jährlichen Volksfestes und Ballvergnügens für Velmede. Worauf sich wohl jedes Velmeder kleine und große Kind gefreut hat, selbst dann, wenn es sich auch als aktiver Teilnehmer am Feste nicht beteiligte. Es waren ja seit dem Beginn des vorigen Volksfestes 365 Tage mit ihren Stürmen, Regen und Sonnenschein, mit ihren Mühen und Plagen, vielleicht mit manchen in schweren Sorgen durchwühlten Nächten, mit ihren bangen und freudigen Nächten verflossen. Demjenigen, welcher nun während der verflossenen Tage treu und standhaft auf seinem Posten gewirkt hat als Christ, Haus- und Familienvater und in Ausübung der besonderen Standespflichten waren nun wohl einige Tage der ungestörten Freude und des Frohsinns zu gönnen. Der Himmel schien diese Freude durch eine seit Jahren nichtgesehene Heiterkeit verhundertfachen zu wollen. Vier Uhr nachmittags begann allmählich die Ansammlung der Schützenbrüder. Nach und nach begann das von Th. Ortmann in Meschede gelieferte Bier magnetisch die Herzen zu verbinden, die Zungen zu lösen und die Sinne zu benebeln. Endlich zog das blau uniformierte Musikkorps auf die Tribüne und ließ eine rauschende Fanfare erklingen. Nun war die Festweihe vollzogen. Das Bier tat immer mehr seine Wirkung, die Musik spielte immer schöner, die Sonne schien immer prachtvoller, die Gesellschaft wurde immer größer und der Jubel immer stärker. Kein Wunder, wenn fast die ganze Gesellschaft im Nebel versank, wo man sich nur in unbestimmten Formen der Vergangenheit erinnert und man vor Liebe und Freude die ganze Welt und alles was darauf ist, umarmen möchte. Kurz und gut, es wurde 9 Uhr abends und man glaubte eben erst begonnen zu haben. Am anderen Morgen, am 29. Juni, stand die Sonne in fast nie gesehener Pracht und überall grüßten sich lachende und fröhliche Gesichter, überall atmete Wonne und Freude. Der Festzug durch Velmede begann um 9 Uhr. Für ein Dorffest machte es sich ganz imposant, wie in langen, geordneten Reihen die schmucken, jugendlichen Schützen, Stutzen, Gewehre und Büchsen im Arm, an der Spitze die kräftig schöne Hornmusik, taktmäßig im leichten, ich möchte sagen, tanzenden Schritt einher exerzierten. Die beiden herrlichen Musikstücke im Hochamte kann ich nicht kunstmäßig beurteilen. Nur das kann ich sagen, in der großen geräumigen, von oben bis unten gefüllten Kirche brachte die Aufführung eine wahrhaft überwältigende Wirkung hervor. Nachmittags 3 Uhr begann der eigentliche Festball.“
Mit der „Hornmusik“ umschrieb der Chronist die Blaskapelle Franz Förster aus Längenfeld in Sachsen, die erstmals gemeinsam mit dem Velmeder Tambourcorps die Festzüge musikalisch gestaltete und beim Tanzvergnügen aufspielte.
Für die nötige Musik während des Velmeder Schützenfestes wurden bis 1865 Trommler und Flötisten engagiert, beim großen Gelage wurde gesungen und es erklangen Ziehharmonikas, Trompeten, Fiedeln und andere Streichinstrumente.
Das Musikkorps Franz Förster aus Längenfeld in Sachsen war von 1865 bis 1900 die Musikkapelle beim Schützenfest (Foto 1900)
Durch die Erfindung der Ventile für Blechblasinstrumente hatte sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts auch die musikalische Umrahmung der Schützenfeste Schritt für Schritt gewandelt. Erstmals traten in Städten Freiluftorchester auf, die Geburtsstunde der Musikvereine, in denen jetzt auch Blechblasinstrumente bei großen Umzügen mitspielen konnten. Die bisher völlig ungehörten Klänge der Marschkapellen begeisterten und wurden derart populär, dass sie schon bald auch Eingang in die Schützenfestmusik im Sauerland fanden. Märsche standen symbolhaft für die Sehnsucht nach Einheit und Freiheit und wurden musikalisches Bindeglied zur nationalen, vaterländischen Gesinnung in Preußen, umgab sie doch die Aura des Militärischen schlechthin.Die Velmeder Schützen wollten dieser Festneuerung nicht nachstehen und engagierten darum erstmals zur Freude des ganzen Dorfes eine Blaskapelle.
„Heute, einige Tage später“, beschrieb Josef Kohle die Schützenfestfeierlichkeiten weiter, „sage ich in freudiger, wehmütiger Erinnerung, wir haben einige Stunden Erdenseligkeit genossen, einige Stunden der reinsten Freude, deren der gute Mensch auf Erden fähig ist. Die prachtvolle Junisonne stand in alles überwältigendem Glanze am Himmel. Der Himmel hatte eines jener innig blauen Gewänder angezogen, welche er nicht allzu oft dem Menschenantlitz zeigt und welche er für besondere Fälle aufbewahrt hat. Die ganze Gottesnatur lauschte den Tönen reinen Frohsinns, welche heute der Menschenbrust entströmten. Die angenehme Kühle unter dem 90 Fuß langen und 40 Fuß breiten Zeltdache von schwerem Segeltuche trug nicht wenig zur heiteren Gemütsstimmung bei. Alle Lieben, nämlich Mann und Frau, Braut und Bräutigam, Nachbarn, Bekannte und gute Freunde waren zusammen, hatten ihre täglichen Sorgen zu Hause gelassen und ihr festliches, heiteres Angesicht mitgebracht. Die rauschende Musik, Tanz und Bier brachten die Fröhlichkeit bald wieder zur höchsten Höhe. Die Altväter gruppierten sich zur ernsten und scherzhaften Unterhaltung. Jeder wählte sich die Gesellschaft, welche ihm besonders zusagte. Wohl alle lauschten den herrlichen Klängen der Musik und die Sonne stand nicht still, mein es wurde wieder 9 Uhr, ehe man es selber glaubte. Ich fühle doch meine Feder zu klein, um auch nur annähernd die Geistesstimmung am 29. Juni wiederzugeben. Am 30. Juni beim Vogelschießen und Balle, am 2. Juli beim Festzuge und Balle fiel jedoch der Regen in Strömen vom Himmel herab, was jedoch weiter nicht das Fest beeinträchtigte als den Fremdenzuzug von außen. Die Gemütlichkeit wurde durch den Regen nicht allein nicht gestört, sondern wohl gar vergrößert. Denn erstens ließ das Zelt doch keinen Regen durch. Zweitens fühlte wohl die ganze Gesellschaft, daß dieser Regen für Felder, Gärten und Wiesen so ganz und gar notwendig war. Am 1. Juli wurde nachmittags ein Konzert veranstaltet, wohl in der Hauptabsicht um der trefflichen, fleißigen Musik einen Nebenverdienst zu verschaffen, wo wir dann Stücke zu hören bekamen, wie solche wohl noch nicht in Velmede gespielt worden sind. Abends gab unser Gesangverein einige Stücke zum Besten. Am 3. Juli fand abermals bei Hücker ein Konzert statt. Die Musik wurde ihrer Trefflichkeit wegen gleich wieder für 1866 engagiert. Zur Statistik des diesjährigen Schützenfestes: Das Zeltdach stand neben der Chaussee im Baumhofe der Pastorat, war 90 Fuß lang und 40 Fuß breit. Das Dachlaken war von der Schützengesellschaft Ramsbeck geliehen. Das Holzwerk am Zelte kostete incl. Arbeitslohn 60 bis 70 Thaler. Der Pastor erhielt an Pacht vom Platze 5 Thaler. Die Schützengesellschaft, welche im vorigen Jahre 52—60 Mitglieder zählte, ist in diesem Jahre auf 105 angewachsen. An Bier 14 Ohm 72 Q für 111 Thaler 29 Silbergroschen getrunken. Das Musikkorps Franz Förster aus Lengenfeld bei Worbis, Provinz Sachsen, war 6 Instrumente und 2 Trommelschläger stark und erhielt 56 Thaler aus der Schützenkasse. Die beiden Konzerte mögen extra mindestens 12 Thaler eingetragen haben. Der Gelagsbeitrag betrug pro Kopf 2 Thaler. Zum Geldverschwenden für Wein etc. war weiter keine Gelegenheit geboten. Gott gebe uns noch viele Jahre diese Freude auf Peter und Paul. Denn auch diese dient zu seiner größeren Ehre, wenn selbe, wie wohl im Allgemeinen in Velmede geschieht, christlich genossen wird.“
MGV Velmede – Foto von 1876
Diesem Schützenfestbericht ist zu entnehmen, dass sich die Mitgliederzahl der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft binnen eines Jahres mehr als verdoppelt hatte. Das Mitgliedsverzeichnis von 1865 weist 119 Schützenbrüder aus, davon 16 aus Nuttlar, Ostwig, Bestwig, Grimlinghausen, Meschede, Wasserfall, Schederberge und Grevenstein. Zwischen den 3 vollen Festtagen am 29., 30. Juni und 2. Juli legten die Schützen am 1. Juli einen Ruhetag ein, an dem ein improvisiertes Konzert der Festkapelle stattfand. An diesem beteiligte sich auch der ein Jahr zuvor gegründete Männergesangverein Velmede. Zur Feier des Tages hatten Chorleiter Johannes Meschede und der Vorsitzende Heinrich Kohle kurzerhand ihre Probe vom Gasthof Vollmer in das Festzelt verlegt. Beide waren nicht nur Sanges- sondern auch Schützenbrüder. In diesem Sommer wollte der Chor am Bundessängerfest teilnehmen. So war dieses improvisierte Konzert vor heimischem Publikum eine willkommene Generalprobe und gleichzeitig der erste öffentliche Auftritt der Sangesbrüder in Velmede. Zwar wurde das Fest weiterhin den alten Traditionen entsprechend durchgeführt, die Schützenbrüder feierten aber nicht länger unter sich, sondern gemeinsam mit der gesamten Bevölkerung. Das Schützenfest wurde 1865 zum Volksfest, zu dem die Sebastianusschützen allabendlich mehr als 50 Gäste aus Velmede und den umliegenden Ortschaften begrüßen konnten. Für 61 Thaler und 20 Groschen wurden Eintrittskarten verkauft. Das nach seinem „Alter und Zweck ehrwürdige Schützenfest mit seinen hergebrachten Gebräuchen wurde im ganzen Dorfe als eine Lustbarkeit betrachtet, welche die Grundlage echten gemeinsamen Volkssinnes zum festen Bande in allen Lebensverhältnissen sein und bleiben soll“, resümierte Josef Kohle diese Neuerung.
Schon bald sollte das Schützenfest zu einem der Hochfeste für alle Velmeder, ob jung oder alt, im Jahreskreis werden. Ein musikalischer Höhepunkt dieser Tage: Die Festkapelle Förster intoniert zum ersten Mal in Velmede den vom Preußenkönig Friedrich Wilhelm III (1770-1840) komponierten Präsentiermarsch zu Ehren der Schützenmajestät.
Am 3. Juli folgte dann, obwohl von der Obrigkeit untersagt, in der Gastwirtschaft Hücker eine inoffizielle Nachfeier. Nach dem Aufräumen des Festplatzes trafen sich die Schützenbrüder zum „Bummeltag“ mit einem Konzert der Festkapelle. Nach einem durchzechten Schützenfest marschierten die Schützenbrüder dann unter den Klängen des Musikkorps Franz Förster im Morgengrauen zum Hof des neuen Schützenkönigs Josef Wiese zum gemeinsamen „Eierbacken“. Trotz einer verhängten Strafe von 5 Thalern und eines strengen Verweises des Amtmanns von Stockhausen mit der Androhung, im Wiederholungsfall das Schützenfest zu verbieten, entwickelte sich hieraus eine „kulinarische“ Tradition, die sich bis heute als ein besonderer Höhepunkt des Schützenfestes erhalten hat.
Die Sauerländer Quadrille im Velmeder Schritt
Dank der musikalischen Begleitung durch die Blaskapelle Förster konnten sich in die Schützenbrüder und ihre Gäste in den kommenden Jahren auf einen besonderen Höhepunkt des Tanzvergnügens beim Velmeder Schützenfest freuen, den „Kunterdanz“ (plattdeutsch für Konter-/Kontratanz), die „Sauerländer Quadrille.“ Dieser ursprünglich improvisierte alte Kontertanz, der sich an die in Frankreich entstandene Quadrille à la cour aus der Zeit Napoleon I. anlehnt, ist ein mehrfigurier Gruppentanz und wird von jeweils vier Paaren getanzt, die sich zwei und zwei im Quadrat gegenüberstehen und gegeneinander tanzen. In der Regel ist der Tanz sechsteilig, mit einem Galopp am Ende. Die Musik besteht in ihrer klassischen Form aus acht Takten. Mit jeder Wendung in der Musik ändern die Tänzer ihre Schrittformen und Bewegungen. Die einzelnen Schrittfolgen hießen Les tiroirs (die Schubladen), Les lignes (die Linien), Les moulinets (die Rollen), Les visites (die Besuche) und Les lanciers (die Lanzenreiter). Jede „Figur“ hatte ihre eigene Musik. Die Quadrille wurde von Ort zu Ort mit jeweils ortstypischen Schrittvarianten mit kleinen Unterschieden getanzt. Nach alten Aufzeichnungen wurde hier die SauerIänder QuadriIIe im „Velmeder Schritt“ rekonstruiert:
Der „Velmeder Schritt“ (1 Velmeder Schritt = 2 Takte) beginnt links. Rechts ist er gegengleich. Ein Velmeder Schritt links wechselt mit einem Velmeder Schritt rechts:
I. Takt1. Achtel: Die linke Fußspitze wird so aufgesetzt, dass sie fast im rechten Winkel nach innen zum rechten Fuß steht.
2. Achtel: Die linke Fußspitze wird nach außen aufgesetzt, so dass sich die Hacke fast im rechten Winkel zum rechten Fuß befindet.
3. Achtel: Die linke Hacke wird vorn parallel zum anderen Fuß aufgesetzt.
4. Achtel : Die Spitze wird nach vorn aufgesetzt – parallel. Dazu wird am Ort 4mal mit dem rechten Fuß „aufgehüpft“.
2. Takt seitwärts:
1. Achtel: Den linken Fuß seitwärts setzen.
2. Achtel: Den rechten Fuß hintenherum an die äußere Seite des linken Fußes stellen, Fersen heben.
3. Achtel: Den linken Fuß wieder seitwärts daneben setzen, Fersen senken.
4. Achtel: Ruhestellung
vorwärts:
1. bis 4. Achtel : 1 Wechselschritt vorwärts, mit dem linken Fuß beginnen.
Die SauerIänder QuadriIIe im „Velmeder Schritt“ begann damit, dass 4 Paare im Kreuz zunächst nur im „Velmeder Schritt* tanzten.
Vorspiel Takt 9-16 Verbeugung zum Eigenen und über Eck zum Fremden.
1. Kehre
Takt 1-2 Seitwärts: Paar 1 und Paar 2 tanzen mit 1 Velmeder Schritt auseinander, die Tänzer nach links, die Tänzerinnen nach rechts, und Takt 3-4 1 Velmeder Schritt zueinander, die Tänzer nach rechts, die Tänzerinnen nach links.
Takt 5-8 Wie Takt 1-4, jedoch Paar 3 und Paar 4 Takt 1-8 Wdh. Wie Takt 1-8
Takt 9-12 Paar 1 wendet sich Gesicht zu Gesicht. Beide tanzen 1 Velmeder Schritt seitwärts nach rechts (er nach außen, sie nach innen) und 1 Velmeder Schritt seitwärts nach links. Beide stellen sich wieder in Ausgangsstellung.
Takt 13-16 Wie Takt 9-12, jedoch Paar 2 Takt 9-12 Wdh. Wie Takt 9-12, jedoch Paar 3 Takt 13-16 Wdh. Wie Takt 9-12, jedoch Paar 4
2. Kehre
Takt 1-4 Platzwechsel: Paar 1 und Paar 2 tanzen ohne Fassung mit 2 Velmeder Schritten auf den Gegenplatz. Die Tänzerinnen tanzen innen durch. Auf dem letzten Achtel des 4. Taktes machen alle eine Kehrtwendung. Die Tänzerinnen stehen auf der linken (der falschen) Seite.
Takt 1-4 Wdh. Wie Takt 1-4, jedoch Paar 3 und Paar 4 Takt 5-8 Wdh. Wie Takt 1-4, Paar I und Paar 2 auf den Ausgangsplatz zurück. Takt 9-12 Wie Takt 1-4, Paar 3 und Paar 4 auf den Ausgangsplatz zurück .
Takt 13-16 Paar 1 nimmt rechtshändige Einhandfassung und tanzt mit 2 Velmeder Schritten vorwärts einmal ms herum (rechts beginnen). Jeweils eine halbe Drehung auf dem Wechselschritt.
Takt 13-16 Wie Takt 9-12, jedoch Paar 2 Takt 9-12 Wdh. Wie Takt 9-12, jedoch Paar 3 Takt 13-16 Wdh. Wie Takt 9-12, jedoch Paar 4
3. Kehre
Takt 1-4 Paar 1 und Paar 2 tanzen den Platzwechsel wie Takt 1-4 in der 2. Kehre. Gleichzeitig tanzen Paar 3 und Paar 4 wie Takt 1-4 in der 1. Kehre seitwärts auseinander und zueinander.
Takt 5-8 Umgekehrt – Paar 3 und Paar 4 tanzen den Platzwechsel, gleichzeitig Paar 1 und Paar 2 (auf dem Gegenplatz) seitwärts auseinander und zueinander.
Takt 1-4 Wdh. Paar 1 und Paar 2 tanzen den Platzwechsel zurück auf den Aus-gangsplatz, gleichzeitig Paar 3 und Paar 4 auf dem Gegenplatzauseinander und zueinander.
Takt 5-8 Wdh. Paar 3 und Paar 4 tanzen den Platzwechsel zurück auf den Aus-gangsplatz, gleichzeitig Paar 1 und Paar 2 seitwärts auseinanderund zueinander.
Takt 9-12 Alle 4 Paare stellen sich Gesicht zu Gesicht und tanzen 1 Velmeder Schritt seitwärts nach rechts und 1 Velmeder Schritt seitwärts nach links. Die Tänzer nach außen und zurück, die Tänzerinnen nach innen und zurück.
Takt 13-16 Alle 4 Paare tanzen gleichzeitig 2 Velmeder Schritte mit Einhandfassung wie Takt 9-12 in der 2. Kehre.
Takt 9-16 Wdh. Wie Takt 9-16
In den meisten Sauerländer Dörfern und Städten – auch in Velmede – verschwand die Schützenfest-Quadrille vor dem Ersten Weltkrieg aus dem Tanzprogramm. Nur noch in wenigen Orten wie z.B. in Neheim, Herdringen oder Holzen wird diese Schützenfest-Besonderheit bis heute gepflegt.
1866-1868
Schlacht bei Königsgrätz am 3. Juli 1866
1866 musste die Schützenbruderschaft wegen des Krieges gegen Österreich auf die Feier des Schützenfestes verzichten. Aus ihren Reihen waren Anfang Juni 12 Schützenbrüder nach einer von der Arnsberger Regierung angeordneten Musterung vom „Ober-Militair-Chirugen“ in Meschede als tauglich „fürs Militair“ erklärt und auf der Stelle zu den Preußischen Truppen eingezogen worden. Wenige Tage nach dem Sieg Preußens in der Schlacht bei Königgrätz am 3. Juli 1866, an der auch 8 Velmeder Soldaten teilnahmen, verbreitete sich die Nachricht vom raschen Kriegsgewinn. Spontan feierten die St. Sebastianus-Schützen noch im Juli einen Schützenball, zumal alle Schützenbrüder unbeschadet aus dem Krieg in ihre Heimat zurückkehrten.
Zum Schützenfest 1867 zeichnete der Arnsberger Regierungspräsident Heinrich Wilhelm von Holzbrinck im Namen des Preußenkönigs Wilhelm I. die Schützenbrüder Adam Schnier, Josef Strauß, Theodor Fröhling, Johann Dröge, Johann Stratmann, Ferdinand Dinkel, Caspar Körner und Franz Nieder für ihre Teilnahme an der Schlacht bei Königsgrätz mit der Gedenkmedaille an diesen Sieg in den Kämpfen um die Reichseinheit aus. Einen so hohen Besuch hatte es bisher bei einem Velmeder Schützenfest noch nicht gegeben.
Bereits kurz nach Ende des Krieges 1866 musste sich die Bevölkerung in einem anderen, gefährlicheren Feind stellen: Mit rasender Geschwindigkeit breitete sich im gesamten Sauerland die pandemisch auftretende „Asiatische Cholera“ aus. Auch im Kirchspiel Velmede kam es im August und September 1866 „mit größter Heftigkeit“ zu einem epidemischen Auftreten der Cholera. Die Ortsbehörde und eine von Amtmann Anton von Stockhausen einberufene örtliche Gesundheitskommission, zu der auch die Führer der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Wilhelm Meschede, Bernhard Hücker und Ernst Adolf zählten, versuchten vergeblich, der Ausbreitung der Krankheit mit gesundheitspolizeilichen Maßnahmen entgegen-zuwirken. In einer entsprechenden Velmeder Polizei-Verordnung regelte Amtmann von Stockhausen darum auch die Reinigung und Spülung von Trinkgefäßen in den Gastwirtschaften und beim Schützenfest, um einer Ansteckung vorzubeugen:
„§ 1 Gast- und Schenkwirthe sind dafür verantwortlich, daß die Trinkgefäße, in denen ihren Gästen Getränke vorgesetzt werden, sich in einem durchaus sauberen Zustande befinden.
§ 2 Die Trinkgefäße müssen zu diesem Zwecke täglich nach Bedarf gründlich durch Abscheuern, Bürsten und Nachspülen gereinigt werden.
§ 3 Die beim Geschäftsbetriebe jeweilig im Gebrauche befindlichen Trinkgefäße müssen, bevor sie von neuem gefüllt werden, gespült werden. Diese Spülung darf nur auf ausdrückliches Verlangen derjenigen Gäste, welche die ihnen einmal vorgesetzten Trinkgefäße weiter benutzen wollen, unterbleiben…
§ 4 Das Spülgefäß ist täglich wenigstens einmal durch Ausscheuern und Aussülen zu reinigen…“
In Velmede erkrankten überwiegend Bewohner des Dorfzentrums am alten Kirchplatz und des Oberdorfs an der Cholera. 11 Todesopfer waren zu beklagen. In den Folgejahren war es auf den Schützenfesten Aufgabe des Dorfpolizisten, „die Einhaltung der Hygienevorschriften zur Spülung von Trinkgefäßen an allen Tage sorgfältig zu überwachen.“
Über die Schützenfeste 1867 und 1868 berichtete Josef Kohle in seiner Familienchronik: „Feier des Schützenfestes am 28., 29., 30. Juni und 1. Juli.
Die fröhlichen Tage waren wieder herangerückt. Am 27. und 28. Vormittags war das Ramsbecker Zelttuch im Baumhofe neben der Pastorat aufgepflanzt. Am 28. Vormittags (kurz vor Mittag) fing es auf einmal ziemlich heftig zu regnen an, allein nachmittags war der Himmel rein. Der liebe Gott ließ die Sonne ihren Festschmuck anlegen und sie hat ihren goldigen Schein, ihre alles belebendien Strahlen für die ganze Dauer des Festes nicht gespart. Dazu war das von Müller und Behrens in Oeventrop gelieferte Bier ausgezeichnet. Die Musik von 1865, Franz Förster aus Neuendorf bewährte ihren alten Fleiß und Ruhm. Die Beteiligung der Velmeder und Auswärtigen war ziemlich zahlreich“. Bemerkenswert ist, dass am Schützenfest 1867 erstmals auch Bauarbeiter der Bergisch-Märkischen Eisenbahn teilnahmen, die die Bahndämme und Gleisanlagen zwischen Wehrstapel und Bestwig bauten, die künftig das Dorf durchschnitten. „Durchweg“, so erzählt der Chronist weiter „zeigte sich bei den Schützenbrüdern eine Gesittung und Bildung wie nie zuvor, so daß der Herr Pastor Padberg diesen guten moralischen Geist, das Zeichen einer guten Gemeinde, mehrmals öffentlich hervorhob und auch, daß außer dem Schützenfeste das ganze Jahr hindurch keine Tanzlustbarkeit in Velmede stattfände. In der Tat haben wir uns auch so kindlich froh in Gott gefreut wie noch nie zuvor und zwar wegen des anhaltend guten Wetters an allen Festtagen. Zur Statistik: Es waren zwischen 90 und 100 aktive Schützenbrüder und für alle 3 –Tage ca. 130 Fremde mit Karten beteiligt. Bei der Neuwahl des Vorstandes wurden der bisherige Hauptmann, Herr Amtmann von Stockhausen, und der zweite Führer, Wilhelm Meschede von Halbeswig, wiedergewählt. Für den ersten Führer Bäckermeister Ernst Adolf von hier, wurde der vorjährige König Joseph Wiese gt. Schulte von hier gewählt. Als Stellvertreter der Führer wurden Bernhard Hücker und Joseph Wienand, als Tanzordner ich und Joseph Köster gt. Heimes, als Unteroffiziere Jodokus Hücker, Lorenz Degenhardt und mein Bruder Heinrich gewählt. An Bier sind ca. 15 Ohm a 9 Thaler = 135 Thaler verbraucht. Die Musik erhielt 70 Thaler. Der Tambour, Schneidermeister Anton Nieder, er hielt 2 Thaler 2 Silbergroschen. Der zweite Tambour, Maurer Kasp. Hoffmann, erhielt für dieses Jahr nichts, soll aber nächstes Jahr Über taxe erhalten. Schreinermeister Joh. Häger für Vogel und Geckmachen den früheren Preis mit 1 Thaler 10 Silbergroschen. Johann Brüggemann erhält für Auf- und Abschlagen der Bierbude, Sitzbänke 10 Thaler“.
„Velmede, den 1. Juli 1868 (Mittwoch)
Heute morgen zwischen 3 u 4 Uhr kam ich vom Beschlüsse unsers diesjährigen Schützenfestes nach Hause. Das Fest ist in ruhiger, gebildeter und für Velmede solenner Weise gefeiert worden. Am Samstag Nachmittag zog die Schützenmusik (Franz Förstersche Kapelle aus Neudorf bei Worbis incl. Trommler u Pauker 10 Mann) vom Adam Hückerschen Gasthause zum Schützenzelte. Die kräftige schöne türkische Musik schlug blitzschnell in die Gemüther und zündete; die Schützenschaar versammelte sich auf dem Platze, setzte sich durch das liebliche Müllersche Bier in eine sehr heitere Feststimmung, vollzog die Fähnrichswahlen, (Männer wählten Lo-renz Schulte, Wegschulten, u. Jünglinge den Lorenz Degenhard.) Zwischen 5 u. 6 Uhr zogen wir in Velmede auf, holten die beiden Fähnriche u. den König, zogen zur Vogelstange u. brachten Vogel u. Geck zum letztenmale nochmals glücklich hinauf trotzdem die alte, faule u. morsche Stange mehrfach unter dem Gewichte stöhnte u. krachte. (am 30/6 nachdem der Vogel u. Geck herunter geschossen, wurde die Stange oberhalb dem Geckplatze zusammengeschossen um nicht künftiges Jahr in die Nothwendigkeit versetzt zu sein das morsche lebensgefährliche Ding nochmals benutzen zu müssen)
Am Sonntag den 28. U. Montag den 29. Juni, verlief das Fest in gewöhnlicher, gemüthlicher u. fröhliger Weise, Vormittags die Festzüge (die in diesem Jahre in Folge der herrlichen Musik u. der außergewöhnlich starken Betheiligung sehr glänzend waren). Nachmittags Tanz bei köstlichem Wetter, geräumigen, luftigem Locale, guter Musik, Bier u. auserlesener Geselligschaft. Am 28. Juni wurden 96 u. am 29. d. 76 Stück Fremdenkarten an Herrn vergeben, Damen erhielten keine besondern Karten. Am 30. Juni c. hat der Lorenz Stratmann v. Hilken den Vogel u. Kaspar Bamberg, Sohn des Polizeidieners Bamberg den Geck abgeschossen. Der Hilke machte beim Nachhausebringen des Schützenkönigs Nachmittags einen argen Verstoß wieder die Schützenstatuten; er lud nämlich den Vorstand besonders ins Haus um ihn mit Wein u. Schinken zu traktiren und traktirte die Schützengesellschaft mit Bier und Fleischbutterbrod, was alles die Statuten gänzlich verbieten, damit nicht der arge Mißbrauch ‚Der Neue will es dem alten zuvorthurn‘ wieder einreißt. Der Ball von 5 bis 12 Uhr ist in gewöhnlicher, gemüthlicher Weise verlaufen. Das Fest ist in ruhiger, schöner Weise verlaufen; Anstand u. gute Sitte greifen in Velmede immer mehr Platz; unser aller Streben ist mit Ernst daraufgerichtet, urgesunde Zustände für ein wahres kräftiges Volksfest zu schaffen…“
Für die Verbreitung von Verwaltungsanordnungen, wichtiger Nachrichten, auch der Festfolge des Schützenfestes und des Namens des neuen Schützenkönigs waren die Polizei- und Gemeindediener verantwortlich. Der „Ausrufer“ Bamberg und später sein Nachfolger Dickel informierten nach dem Vogelschießen in ihrer Dienstuniform mit Pickelhaube und langem Degen in den Straßen und Wegen mit einem deutlich vernehmbaren und besonderes akzentuierten „Be-kannt-machung!“ und dem gleichzeitigen Läuten ihrer Handglocke, wer die Königswürde errungen hatte.
Vorstand 1867
1. Führer: Joseph Wiese gt. Schulte
Stellvertreter des 1. Führers (Beisitzer): Bernhard Hücker und Joseph Wienand
2. Führer: Wilhelm Meschede, Halbeswig
Hauptmann: Amtmann von Stockhausen
Fähnrich: Lorenz Schulte, Wegschulten,
Fähnrich Jünglingsfahne: Lorenz Degenhard.
Tanzordner: Josef Kohle und Joseph Köster gt. Heimes
Unteroffiziere: Jodokus Hücker, Lorenz Degenhardt und Heinrich Kohle
Dass bei den Schützenfesten bisweilen zu viel Bier genossen wurde, veranlasste die Arnsberger Bezirksregierung 1868, die Amtsverwaltungen anzuweisen, dem übermäßigen Alkoholkonsum Einhalt zu gebieten und bei Zuwiderhandlung das Schützenfest zu verbieten, „weil es immer mehr zum rohen Trink- und Tanzgelage“ geworden sei. Auch in Velmede bemängelte Pastor Franz Padberg wiederholt den übermäßigen Bier- und Schnapskonsum während der Schützenfesttage und die Gefährdung der heranwachsenden Jugend. Maurer Josef Sommer, gen. Hendriges, der Erbauer der Kreuzwegkapelle „Zum blutschwitzenden Heiland“ 1885/1886 und der Dreifaltigkeitskapelle am Eingang der Kapellenstraße im Jahr 1892, war Kopf einer Abstinenzbewegung innerhalb der Kirchengemeinde und setzte sich in der Schützengemeinschaft lange vor dem von Pfarrer Josef Neumann 1899 in Aachen gegründeten „Katholischen Verein gegen Missbrauch geistiger Getränke – Katholisches Kreuzbündnis“ für die Gründung eines Velmeder Vereins gegen die Trunksucht ein. Unterstützt vom 1. Führer Josef Wiese appellierte er auf der Generalversammlung 1868, dass alle Schützenbrüder beim Schützenfest weniger Bier und Schnaps trinken sollten und das so ersparte Geld der Kirche zur Unterstützung Bedürftiger übergeben werden sollte. Dass dieses Ansinnen auf wenig Resonanz stieß, ist wenig verwunderlich.
Quellenverzeichnis
Text:
Franz Schörmann u.a. Aus der Geschichte des Kirchspiels Velmede, 1. Chronik der Schützenbruderschaft 1826 St. Andreas Velmede, Bestwig, Olsberg 1989, SS.31f
Wolfgang Rinschen, 950 Jahre Velmede – 200 Jahre St. Andreas Schützenbruderschaft, Bestwig 2021, S. 18 ff
Elise Friedrichs, Blüggelscheidt, aus der plattdeutschen Gedichtesammlung von Heidi Bamfaste
Kohle, F. J., Gemeinde Velmede, Aus ihrer Vor- und Heimatgeschichte, 1958, S. 114 ff
Bestwig, Chronik von Ort und Kirche, Bestwig 1994, S. 55, S.66
Protokoll- und Kassenbücher und Satzungen der St. Andreas-Schützenbrüderschaft ab 1826
Herbert Hesener, Glaube-Sitte-Heimat 75 Jahre Schauerländer Schützenbund 1929 – 2004, Meschede 2004
Dietmann Sauermann u.a., Schützenwesen im kurkölnische Sauerland, Arnsberg 1983
Fotos:
Wolfgang Rinschen, 950 Jahre Velmede – 200 Jahre St. Andreas Schützenbruderschaft, Bestwig 2021
Fotoarchiv St. Andreas-Schützenbruderschaft Velmede-Bestwig 1826 e.V.
Fotosammlung Werner Nieder
Privatarchiv Wolfgang Rinschen
Protokoll- und Kassenbücher der St. Andreas-Schützenbrüderschaft ab 1826