Nun soll es im Doppelort wieder losgehen, mit dem Kaiser- und Vizekaiserschießen in Velmede-Bestwig

Velmede. Die St. Andreas-Schützenbruderschaft richtet am Samstag, 18. September 2021 ihr Kaiser- und Vizekaiserschießen aus, zu dem der Vorstand herzlich einlädt. Alle freuen sich auf einen schönen Tag und über die Förderung durch das Landesprogramm NRW „Neustart Miteinander“, eine Initiative für eingetragene Vereine.

ehemalige Könige 2016

Es beginnt am Samstag, 18. September 2021 um 12.30 Uhr mit dem Antreten beim amtierenden Vizekaiser Sascha Nieder beim Alten Kirchplatz (Pfarrheim). Nach dem Ständchen gegen 13 Uhr ist Abmarsch zum Abholen des Kaisers Franz-Werner Wegener. Danach geht der Marsch um 13.45 Uhr weiter zur Vogelstange, wo sich zeigen wird, wer die Nachfolger von Kaiser Franz-Werner Wegner und Vizekaiser Sascha Nieder werden.

Um 14 Uhr beginnt am Ostenberg das traditionelle Kaiser- und Vizekaiserschießen.

!!Während des Kaiser- und Vizekaiserschießens wird das Gebiet um den Vogelschießstand am Ostenberg weiträumig abgesperrt!!

ehemalige Vizekönige 2018

Nach der Ermittlung der neuen Majestäten folgt der Rückmarsch in die Schützenhalle, die für den gebührenden Empfang bereits ab 17 Uhr geöffnet ist.

Um 19 Uhr findet die Proklamation des neuen Kaisers und des neuen Vizekaisers statt, an der sich gegen 19.30 Uhr die Ehrung der Jubilare der Jahre 2020 und 2021 anschließt.

Ab 20.30 Uhr spielt der Musikverein Antfeld zum Kaisertanz auf und dieser mündet unmittelbar in den dann beginnenden festlichen Kaiserball.

Ab 23 Uhr legt DJ Tim de Barco bis in die frühen Morgenstunden Musik für alle Generationen auf.

Der Eintritt ist frei!

Es gilt während des gesamten Festes die Beachtung der 3G-Regel, wobei nicht immunisierte Personen den Negativnachweis eines PCR-Test benötigen. An den Eingängen finden die jeweiligen Kontrollen statt.

Nach § 4 Abs. 5 der CoronaSchVO wird bei SchülerInnen ab 16 Jahren der Immunisierungs- bzw. Testnachweis durch eine Schulbescheinigung ersetzt.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.